Aktuelle Mitteilungen

Diese Seite dokumentiert die offiziellen Mitteilungen der Familien der verschleppten Journalist:innen Eva Maria Michelmann und Ahmet Polad sowie ihrer anwaltlichen Vertretung. Außerdem: Öffentliche Aufrufe, Hintergrund-Informationen, Kurz-Biografien und eine Chronologie der Verschleppung.

  • Eva Maria Michelmann ist frei – Ahmet Polad muss jetzt freigelassen werden

    Nach 152 Tagen Haft: Evas Freilassung ist ein Erfolg der Solidarität. Der UN-Menschenrechtsrat dokumentiert zugleich Folter, Incommunicado-Haft und Verschwindenlassen im neuen syrischen Sicherheitsapparat.

    Download statement as PDF (English)

    • Eva Maria Michelmann ist seit dem 19. Juni 2026 frei und zurück in Deutschland.
    • Ahmet Polad wird seit seiner Verschleppung am 18./19. Januar weiterhin vom syrischen al-Scharaa-Regime festgehalten.
    • Freilassung, unabhängige Aufklärung, Beweissicherung und Rechenschaft müssen jetzt folgen.

    Als anwaltliche Vertreter von Eva Maria Michelmann, Mehmet Nizam Aslan – journalistisch bekannt als Ahmet Polad – und ihrer jeweiligen Familien teilen wir mit:

    Am Morgen des 19. Juni 2026 konnte Eva Maria Michelmann das Gefängnis in Damaskus verlassen. In Begleitung eines Vertreters der deutschen Botschaft flog sie nach Amman, wurde dort von Familienangehörigen und Freund:innen empfangen und reiste noch am selben Tag nach Berlin weiter.

    Ihr geht es den Umständen entsprechend gut. Diese vorsichtige Formulierung ist keine Entwarnung über die körperlichen und seelischen Folgen ihrer Haft.

    Zu gegebener Zeit wird Eva selbst zu ihrer Entführung, den Haftbedingungen und ihrer völkerrechtswidrigen Inhaftierung durch die salafistisch-diktatorische syrische Übergangsregierung berichten.

    Ihre Freilassung beendet den Fall nicht.

    Solidarität wirkt – die politische Aufklärung bleibt aus

    Evas Freilassung ist ein Erfolg der Solidarität. Familien, Freund:innen, Journalist:innen, Menschenrechts- und Berufsorganisationen, Parteien, Abgeordnete und internationale Solidaritätsinitiativen hielten den Fall über Monate öffentlich und zwangen die Verantwortlichen, die Haft einzugestehen und Eva schließlich freizulassen.

    Obwohl nach Medienberichten bereits kurz nach der Inhaftierung ein Besuch Eva Maria Michelmanns durch Mitarbeiter des deutschen Auslandsgeheimdienstes BND stattgefunden haben soll, führte dies nicht zu ihrer Freilassung. Erst aufgrund der Recherchen von Journalist:innen, Freund:innen, Familienangehörigen, Rechtsanwaltskanzleien und Quellen aus Nord- und Ostsyrien/Rojava wurde erreicht, dass am 23. April 2026 eine Vertreterin der deutschen Botschaft Eva in einem Gefängnis in Damaskus besuchte. Eine regelmäßige konsularische Betreuung und freier Zugang wurden danach über mehr als fünf Wochen nicht ermöglicht.

    Die Pressekonferenz vom 29. Mai 2026 und die internationale Berichterstattung erhöhten den öffentlichen Druck erheblich. Ab dem 2. Juni wurden weitere Besuche und Telefonate mit Angehörigen möglich. Nachdem die syrische Regierung zugesagt hatte, Eva freizulassen und ihr die freiwillige Ausreise nach Deutschland zu ermöglichen, wurde auf weitere öffentliche Erklärungen verzichtet, um diese Freilassung nicht zu gefährden.

    Wir danken den Mitarbeiter:innen des Auswärtigen Amtes und der deutschen Botschaften in Damaskus und Beirut, die sich in der entscheidenden Phase nachhaltig für Evas Freilassung eingesetzt haben. Gleichzeitig bleibt die scharfe Kritik an der politischen Behandlung des Falls in vollem Umfang bestehen. Es drängt sich der Verdacht auf, dass Bundesregierung und Auswärtiges Amt von nachdrücklichen politischen Interventionen absahen, weil sie das diktatorische al-Scharaa-Regime nicht verärgern und politische, wirtschaftliche und abschiebungspolitische Interessen an guten Beziehungen zu Damaskus nicht gefährden wollten.

    Zu prüfen ist, ob und gegebenenfalls welche deutschen Stellen sich durch aktives Handeln oder pflichtwidriges Unterlassen an der Verheimlichung oder Verdunkelung der Haft, an der Fortdauer der Incommunicado-Haftbedingungen oder an der Inkaufnahme einer akuten Gefahr für Leib und Leben von Eva und Ahmet mitschuldig gemacht haben. Offenzulegen ist insbesondere, welche Behörde zu welchem Zeitpunkt von Festnahme, Haftort, Folter- und Misshandlungshinweisen wusste, welche Schutzmaßnahmen möglich und geboten waren und weshalb sie unterblieben.

    Solidarität wirkt. Dieser Druck darf jetzt nicht enden. Er muss sich auf Ahmet Polads Freiheit und den Schutz aller weiteren Verschleppten richten. Die internationalen, berufsverbandlichen und parlamentarischen Aufrufe dokumentieren die Breite dieser Solidarität.

    Keine Anklage, keine Beweise, kein Gericht – die nachträgliche Erklärung verschleiert die Haft

    Die am 20. Juni veröffentlichte Erklärung des syrischen Außenministeriums entlastet die Verantwortlichen nicht. Sie enthält keine konkret bezeichnete Handlung, keine Anklageschrift, kein Aktenzeichen, kein zuständiges Gericht und keinen überprüfbaren Beweis. Selbst der angeblich gemeinsam mit Eva festgenommene „hochrangige PKK-Angehörige“ wird nicht benannt. Es bleibt offen, wen die Erklärung damit meint.

    Eva und Ahmet hielten sich legal, mit Genehmigung von DAANES und unter dem Schutz der YRA als Journalist:innen in Raqqa auf. Raqqa war 2017 in der Schlacht um Raqqa von den Syrisch-Demokratischen Kräften (SDF – kurdisch: QSD) aus den Händen des faschistischen „Islamischen Staates“ befreit worden und stand am 18. Januar 2026 nicht unter Kontrolle der syrischen Übergangsregierung. Eva und Ahmet dokumentierten dort die völkerrechtswidrigen Angriffe der Truppen und verbündeten islamistischen Milizen der salafistischen Übergangsregierung auf die demokratische Selbstverwaltung. Ihre journalistische Identität, Arbeitsnachweise, Kamera und Ausweise waren vorhanden; die Ausrüstung wurde bei der Festnahme beschlagnahmt.

    Ungeheuerlich ist die Behauptung, konsularische Besuche und medizinische Untersuchungen seien großzügig ermöglicht worden. Bis zum 30. April 2026 hatte das syrische Regime sogar offiziell verneint, Kenntnis vom Aufenthaltsort Evas und Ahmets zu haben, obwohl am 23. April bereits ein Besuch erfolgt war. Auch der Besuch am 23. April erfolgte aufgrund massiven internationalen Drucks. Auch der nächste Besuch am 2. Juni wurde erst nach starken öffentlichen Protesten ermöglicht. Eine politisch ausgehandelte Ausreise „im Interesse der bilateralen Beziehungen“ macht die Haft nicht rechtmäßig – sie offenbart vielmehr, dass über Freiheit politisch verfügt wurde.

    Die Freiheit eines Menschen ist kein diplomatisches Geschenk. Eine spätere Freilassung heilt weder Geheimhaft noch Isolation, Folterhaft oder die Verweigerung von Verteidigung und unabhängiger Kontrolle.

    Ahmet Polad ist Journalist – und bleibt in Folterhaft

    Ahmet Polad, mit bürgerlichem Namen Mehmet Nizam Aslan, ist kurdischer Journalist und türkischer Staatsbürger. Seit 2016 arbeitete er als Reporter, Autor, Moderator und Programmmacher für die Nachrichtenagentur ETHA und den Sender Özgür TV, veröffentlichte bei Kurdistana Azad und gehört der Yekîtiya Ragihandina Azad (YRA – Verband freier Medien in Nord und Ostsyrien) an. Seine Biografie und journalistischen Arbeitsnachweise sind öffentlich dokumentiert. [5] [6]

    Kurz vor seiner Verschleppung sandte Ahmet aus dem eingeschlossenen Jugendzentrum in Raqqa seine letzte bekannte Sprachnachricht:

    „Sie kesseln uns ein. Sie sind schon im unteren Stockwerk. Wir versuchen, Zeit zu gewinnen.“

    (letzte bekannte Sprachnachricht Ahmet Polads aus Raqqa)

    Jetzt macht die syrische Regierung Ahmet Polad nachträglich zum angeblichen „hochrangigen Mitglied der PKK“, ohne ihn überhaupt namentlich zu nennen und ohne einen einzigen Beleg vorzulegen. Tatsächlich ist Ahmet Polad Journalist. Seit seiner Verschleppung am 18./19. Januar 2026 wird er vom syrischen al-Scharaa-Regime in fortdauernder Incommunicado-Haft festgehalten. Bei ihm liegen Berichte über Folter, schwere Verletzungen und einen beängstigend schlechten Gesundheitszustand vor. Solange Familie, Anwält:innen, unabhängige Ärzt:innen und das Internationale Komitee vom Roten Kreuz keinen Zugang erhalten, kann eine akute Gefahr für Leib und Leben nicht ausgeschlossen werden.

    Das Committee to Protect Journalists (CPJ) bezeichnete Ahmets Lage als fortdauerndes Verschwindenlassen und die fehlende Transparenz der syrischen Regierung als inakzeptabel. CPJ fordert die Klärung seines Rechtsstatus, Schutz sowie Zugang zu Familie und Rechtsbeistand. [5]

    Nach Einschätzung der Familie und ihrer anwaltlichen Vertretung besteht aufgrund der engen Zusammenarbeit zwischen dem türkischen Erdoğan-Regime und der syrischen Übergangsregierung die Gefahr einer Auslieferung an die Türkei. Eine solche Auslieferung könnte mit weiterer Inhaftierung und Folter einhergehen und muss ausgeschlossen werden.

    Wir fordern:

    • die unverzügliche und bedingungslose Freilassung Ahmet Polads;
    • die sofortige Offenlegung seines Haftorts, Gesundheitszustands und Rechtsstatus;
    • freien Zugang für Familie, unabhängige Rechtsanwält:innen, Ärzt:innen und das IKRK;
    • die verbindliche Zusicherung, dass Ahmet weder an die Türkei noch an einen anderen Drittstaat ausgeliefert oder überstellt wird;
    • die Sicherung sämtlicher Haft-, Transport-, Verhör- und Behandlungsunterlagen.

    Die Spur führt nicht in Kriegschaos, sondern in eine staatliche Haftkette

    Eva und Ahmet wurden aus einem zivilen Zufluchtsort verschleppt. Sie berichteten am 18. Januar aus einem städtischen Jugendzentrum neben dem Bustan-Park in Raqqa, in dem zahlreiche Zivilist:innen Schutz gesucht hatten. Die Chronologie und die Tatort- und OSINT-Dokumentation sichern öffentliche Zielmarkierungen des Jugendzentrums, Milizenmobilisierung, Aufrufe an Innenministerium und Innere Sicherheit sowie die spätere Präsenz staatlicher Kräfte und Fahrzeuge am Gebäude.

    Zeug:innen beschrieben die Absonderung Evas und Ahmets und ihre Wegbringung durch syrische Sicherheitskräfte. Spätere Aussagen freigelassener Gefangener führten in den Aleppiner Haftapparat und berichteten von Ahmets Verletzungen, Hunger, Isolation und Misshandlungen. Die Zeug:innen- und Haftspuren führen vom gemeinsamen Zugriff in Raqqa in den Aleppiner Sicherheits- und Haftapparat. Eva wurde später nach Damaskus verlegt. Ahmets gegenwärtiger Haftort ist weiterhin nicht unabhängig bestätigt.

    Ein zentraler Ermittlungsansatz betrifft Oberst Mohammed Abdul Ghani. Zeugenaussagen bringen ihn mit dem Zugriffsort in Raqqa in Verbindung; zugleich leitete er die Innere Sicherheit von Aleppo. Die Abdul-Ghani- und Aleppo-Spur verbindet Tatort, zuständige Behörde, möglichen Befehlshaber und spätere Haftkette. Sie muss unabhängig untersucht werden.

    Der UN-Bericht beschreibt das System hinter dem Fall

    Die Unabhängige Internationale Untersuchungskommission zu Syrien hat dem Menschenrechtsrat im März 2026 ein vernichtendes Bild des neuen Sicherheitsapparats vorgelegt. Frühere HTS- und verbündete bewaffnete Fraktionen wurden weitgehend ohne individuelle Menschenrechtsprüfung in Armee und Innere Sicherheit übernommen; Mitgliedschaft und Berichtslinien blieben teilweise intakt. [1]

    • willkürliche Festnahmen ohne Haftbefehl, ohne mitgeteilte Gründe, Richtervorführung oder Rechtsbeistand;
    • Folter und Misshandlungen in 18 offiziellen und zwölf improvisierten Haftstätten, darunter in Aleppo;
    • Elektroschocks, Schläge, Scheinhinrichtungen, sexualisierte Gewalt und erniedrigende Behandlung;
    • Incommunicado-Haft von Tagen bis zu einem Jahr;
    • staatlich geleugnete Gefangenschaft und Verschwindenlassen;
    • erzwungene Unterschriften, gefilmte Entlastungserklärungen und Todesfälle in Gewahrsam.

    ACCORD und das Rojava Information Center dokumentieren die Januar-Offensive, in deren Verlauf Eva und Ahmet verschleppt wurden, als Teil eines erheblichen Gewaltkomplexes. RIC erfasste mehr als 244 willkürliche Festnahmen und mindestens 47 summarische Exekutionen; ACCORD bündelt Quellen zu Tötungen, Folter, Verschwindenlassen und möglichen Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit. [2] [3]

    Berichte über Elektroschocks und andere Foltermethoden betreffen das Haftsystem, in dem Eva, Ahmet und weitere Gefangene festgehalten wurden. Welche konkrete Handlung wem widerfuhr, ist Gegenstand der geschützten medizinischen, anwaltlichen und strafrechtlichen Aufarbeitung. Diese notwendige Präzision darf nicht zur Verharmlosung des dokumentierten Foltersystems führen. [1] [9]

    Evas Freilassung ist kein Entlastungsbeweis für das Regime. Sie ist eine unter hohem internationalen Druck erreichte Ausnahme in einem fortbestehenden System von Verschleppung, Folter und staatlicher Straflosigkeit. Die Hintergrunddokumentation bündelt die belastbaren Quellen.

    Rechtlich geht es um Freiheitsentziehung, Verschwindenlassen, Folter und mögliche Verbrechen gegen die Menschlichkeit

    Zu prüfen sind insbesondere willkürliche Freiheitsentziehung, Verschwindenlassen, Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung, Verletzungen der Presse- und Informationsfreiheit, Verweigerung von Verteidigung und gerichtlicher Kontrolle, Verletzung konsularischer Rechte sowie Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht. Soweit diese Taten Teil eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen eine Zivilbevölkerung sind, ist ihre Einordnung als Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu prüfen.

    Unverzüglich zu sichern sind Einsatz- und Funkprotokolle vom 18./19. Januar, Fahrzeug- und Transportlisten, Haft- und Aufnahmebücher aus Raqqa, Aleppo und Damaskus, Verhör- und Videoaufzeichnungen, medizinische Unterlagen, Verlegungsbefehle sowie die Kommunikation zwischen Innerer Sicherheit, Innen-, Außen- und Informationsministerium und Regierungsspitze.

    Auch das Verhalten deutscher staatlicher Stellen und Dienste wird anwaltlich und strafrechtlich geprüft. Zu untersuchen ist, ob und gegebenenfalls welche Stellen sich durch Beihilfe, pflichtwidriges Unterlassen oder andere Beiträge an der Verheimlichung und Verdunkelung der Haft, an ihrer Fortdauer unter Incommunicado-Bedingungen oder an der Inkaufnahme einer konkreten Gefahr für Leib und Leben mitschuldig gemacht haben. Eine politische Selbstentlastung kommt vor Abschluss dieser Prüfung nicht in Betracht.

    Keine Normalisierung und keine Abschiebungen über dieses Folter- und Verschleppungssystem hinweg

    Während die Vereinten Nationen Folter, Incommunicado-Haft und Verschwindenlassen dokumentieren, wird das diktatorische, islamistisch verbrämte und aus HTS-/al-Qaida-Strukturen hervorgegangene al-Scharaa-Regime diplomatisch, wirtschaftlich und sicherheitspolitisch aufgewertet. Die Dokumentation der Normalisierung trotz Verschleppung zeigt, wie politische Anerkennung, Sanktionslockerungen, Investitionen, Wiederaufbau- und Finanzbeziehungen parallel zu fortdauernder Repression vorangetrieben werden.

    Wer einen solchen Folter- und Verschleppungsapparat aufwertet, schafft keine Stabilität. Er vergrößert den Handlungsspielraum eines Apparats, der Menschen der Außenwelt entzieht und Kritik nachträglich als Sicherheitsgefahr umdeutet.

    Der Fall ist ein konkreter Gegenbeweis gegen die Annahme, Syrien sei unter den gegenwärtigen Bedingungen ein sicherer Abschiebungsstaat. Ein Staat, dessen Sicherheitsorgane Menschen verschwinden lassen, unabhängigen Rechtsschutz verweigern und in dessen Haftstätten Folter dokumentiert ist, bietet keine belastbare Garantie für menschenrechtskonforme Rückkehr.

    Wir fordern:

    • Freiheit für Ahmet Polad und alle willkürlich Festgehaltenen;
    • Offenlegung aller Haftorte und Gefangenenregister;
    • unabhängiger Zugang zu sämtlichen Haftstätten;
    • Schutz von Journalist:innen, Menschenrechtsverteidiger:innen und Minderheiten;
    • unabhängige Untersuchung von Folter und Verschwindenlassen;
    • Suspendierung konkret verdächtiger Amtsträger und strafrechtliche Verfolgung;
    • menschenrechtliche Konditionierung politischer, wirtschaftlicher, finanzieller und sicherheitspolitischer Kooperation.

    Stimmen der Familien

    „Ich bin unfassbar erleichtert, dass meine Schwester nun frei ist. Das war nur durch die gewaltige Solidarität mit Eva und Ahmet und mit unseren beiden Familien möglich. Nun wird es höchste Zeit, dass auch Ahmet freikommt.“

    Dr. Antonius Michelmann, Bruder von Eva Maria Michelmann

    „Ich hoffe sehr, dass auch die Familien der anderen Verschleppten bald keine schlaflosen Nächte mehr haben müssen. Jetzt, da ich meine Tochter wiederhabe, wünsche ich mir nichts mehr, als dass auch Ahmet und die anderen Verschleppten freikommen.“

    Rotraut Hake-Michelmann, Mutter von Eva Maria Michelmann

    „Wir haben uns sehr über Evas Freilassung gefreut. Wir hoffen, dass auch Ahmet und die anderen Gefangenen ihre Freiheit wiedererlangen.“

    Kudret und Adil Aslan, Eltern von Mehmet Nizam Aslan, journalistisch bekannt als Ahmet Polad

    Weitere Stimmen

    „Das Komitee zum Schutz der Journalist:innen (CPJ) ist erleichtert, dass die deutsche Journalistin Eva Maria Michelmann aus der Haft in Syrien freigelassen wurde und sicher nach Deutschland zurückgekehrt ist. Die Verantwortlichen in Syrien müssen sofort ihren Kollegen, den kurdisch-türkischen Journalisten Ahmet Polad freilassen, der am 18. Januar zusammen mit Michelmann verhaftet wurde.

    Committee to Protect Journalists (CPJ)

    „Wir, Yekîtiya Ragihandina Azad (YRA) begrüßen herzlich und voller Freude die Freilassung unserer Kollegin Eva Maria Michelmann und hoffen auf die baldmöglichste Freilassung unseres Kollegen Ahmet Polad (Mehmet Nizam Aslan).“

    Idrîs Henan, Ko-Vorsitzender des Verbands freier Medien in Nord und Ostsyrien (YRA)

    Eva ist frei. Ahmet ist es nicht.

    Die Spur ist sichtbar. Die Institutionen sind bekannt. Die Verantwortlichen dürfen nicht im Schutz politischer Normalisierung verschwinden.

    Freiheit für Ahmet Polad.

    Quellen für Redaktionen

    Die Auswahl priorisiert autoritative UN-Feststellungen, unabhängige Länder- und Konfliktrecherche, belastbare fallbezogene Agentur- und Berufsverbandsquellen sowie die Primärdokumentation der Familien und der anwaltlichen Vertretung. Alle Titel sind klickbare Links:

    1. UN-Untersuchungskommission zu Syrien, Bericht A/HRC/61/62, 12. März 2026 – Autoritativ zu willkürlicher Haft, Folter, Elektroschocks, Incommunicado-Haft, Verschwindenlassen und Todesfällen in Gewahrsam.
    2. ACCORD, Anfragebeantwortung zur Januar-Offensive, 3. April 2026 – Deutschsprachige Länderrecherche zu Aleppo, Kobane und Raqqa sowie zu möglichen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
    3. Rojava Information Center, The Assault on North & East Syria, Mai 2026 – Dokumentiert über 244 willkürliche Festnahmen, mindestens 47 summarische Exekutionen, Folter und geschlechtsspezifische Gewalt.
    4. Syrians for Truth and Justice, Eingabe an den UN-Sonderberichterstatter über Folter, 7. April 2026 – Dokumentiert fortbestehende Folter und Misshandlung sowie fehlende wirksame Gegenmaßnahmen.
    5. Committee to Protect Journalists, CPJ demands transparency, 27. April 2026 – Bezeichnet Ahmets Lage als fortdauerndes Verschwindenlassen und fordert Rechtsklarheit, Sicherheit und Zugang.
    6. International Federation of Journalists, Syria: German and Turkish journalists missing in Raqqa, 13. März 2026 – Internationale Berufsverbandsquelle zu Identität, Aufenthaltsort und Schutz beider Journalist:innen.
    7. Deutscher Journalisten-Verband, Voller Einsatz vom Auswärtigen Amt gefordert, 22. April 2026 – Zentrale deutsche Berufsverbandsposition gegen Haft ohne Anklage.
    8. Associated Press, Syrian government confirms detention of missing German journalist, 30. April 2026 – Unabhängige Agenturquelle zur Haftbestätigung und zum Fehlen konkret benannter Anklagen.
    9. WDR, In Syrien festgehaltene Eva Maria Michelmann ist frei, 19. Juni 2026 – Aktuelle deutsche Quelle zu Freilassung, Haft- und Folterhinweisen sowie öffentlichem Druck.
    10. Freiheit für Eva & Ahmet – Informationsseite der Familien und der anwaltlichen Vertretung – Bündelt Biografien, Chronologie, Tatort-OSINT, Haftspuren, Abdul-Ghani-Spur, Presseberichte und Solidaritätserklärungen.

    Direkte Falldokumentation und redaktionelle Schnellzugriffe

    Startseite | Eva & Ahmet | Chronologie | Hintergrund | Tatort/OSINT | Haftspuren | Abdul Ghani | Aufrufe

    Pressekontakt

    Rechtsanwalt Roland M. Meister
    Meister & Partner Rechtsanwälte | Industriestraße 31, 45899 Gelsenkirchen
    Telefon: 0209 / 35 97 67 0 | Fax: 0209 / 35 97 67 9
    RAeMeisterpp@t-online.de | evamichelmann-ahmetpolad.de

  • Pressekonferenz: Wo ist Eva?

    Die Journalist:innen Eva Maria Michelmann und Ahmet Polad wurden am 18./19. Januar 2026 in Raqqa von Kräften der syrischen Übergangsregierung verschleppt. Seitdem werden sie an nicht offengelegten Haftorten festgehalten; Familien, Anwält:innen, unabhängige Ärzt:innen und das IKRK erhalten keinen freien Zugang.

    Die Initiative »Wo sind Eva und Ahmet?«, seit dem 13. Mai auch „Freiheit für Eva und Ahmet“, erhob bei einer Pressekonferenz in der jW-Maigalerie schwere Vorwürfe gegen die syrische Regierung: Es geht um Incommunicado-Haft, Berichte über Folter, schwere Verletzungen und die fortdauernde Verweigerung transparenter Haftgründe. Wir dokumentieren die Veranstaltung:

  • Seit dem 23.04.2026 kein weiterer Kontakt zu Eva Maria Michelmann

    Incommunicado-Haft durch das al-Scharaa-/al-Dscholani-Regime dauert an

    Pressemitteilung als PDF herunterladen (Deutsch)
    Download statement as PDF (English)

    Als anwaltliche Vertreter von Eva Maria Michelmann, Mehmet Nizam Aslan/Ahmet Polad und ihrer jeweiligen Familien teilen wir mit großer Besorgnis mit:

    1. Kein weiterer Kontakt seit dem 23.04.2026

    Seit dem 18.01.2026 werden Eva Maria Michelmann und Mehmet Nizam Aslan, journalistisch bekannt als Ahmet Polad, in einzelnen Berichten auch Ahmed/Ahmet Polat/Polad transkribiert, unter Verstoß gegen internationale Schutzvorschriften für Journalist:innen inhaftiert.1

    Nachdem durch Recherchen von Journalist:innen, Freund:innen, Familienangehörigen, unserer Kanzlei und Quellen aus Nordostsyrien/Rojava ermittelt wurde, dass beide in Aleppo inhaftiert sind, besuchte am 23.04.2026 eine Vertreterin des Auswärtigen Amtes Eva Maria Michelmann in einem Gefängnis in Damaskus. Erst am 30.04.2026 bestätigte die syrische Übergangsregierung die Inhaftierung.2

    Obwohl das Auswärtige Amt eine regelmäßige konsularische Betreuung von Eva Maria Michelmann zugesagt hatte und an diese Zusage schriftlich und mündlich erinnert wurde, ist bislang kein weiterer Besuch bekannt geworden. Offenbar verweigert die syrische Regierung jetzt auch dem Auswärtigen Amt einen weiteren Besuch.

    Das Auswärtige Amt erklärte zuletzt in der vergangenen Woche, man setze sich mit Hochdruck für Eva Maria Michelmann ein. Ein weiterer Besuch sollte nach den uns vorliegenden Informationen auch in Begleitung einer Ärztin erfolgen. Auf dringliche Nachfragen wurde aktuell erklärt, es könnten der Familie und der anwaltlichen Vertretung derzeit keine neuen Informationen mitgeteilt werden. Auch auf die Bitte, konsularisch-diplomatische Schutz- und Zugangsgarantien für Rechtsanwalt Roland Meister und Rechtsanwalt Yener Sözen gegenüber der syrischen Regierung einzuholen, damit diese Eva Maria Michelmann in Damaskus sicher besuchen können, erfolgte bislang keine Antwort.3

    2. Foltervorwürfe und Gesundheitsgefahr

    Aus Berichten – unter anderem von einer syrischen Journalistin – ist bekannt, dass Eva Maria Michelmann schwer gefoltert wurde. Ein Mitgefangener von Ahmet Polad, ein SDF-Angehöriger, der beim Gefangenenaustausch freikam, berichtete, dass dieser verletzt ist. Bereits beim Besuch am 23.04.2026 war der Gesundheitszustand von Eva Maria Michelmann beängstigend schlecht. Die Inhaftierung von Eva Maria Michelmann und ihrem Kollegen widerspricht grundlegenden Menschenrechten, zu deren Einhaltung sich auch das syrische Übergangsregime verpflichtet hat.4

    Die deutsche Bundesregierung und das Auswärtige Amt dürfen ein solches Verhalten der syrischen Regierung nicht akzeptieren.

    Bereits für die Verzögerung des zugesagten weiteren Besuchs gibt es keine Rechtfertigung.

    3. Bundesregierung und EU dürfen die fortdauernde Incommunicado-Haft nicht hinnehmen

    Bereits jetzt erreichen uns Stimmen, die der Bundesregierung und dem Auswärtigen Amt vorwerfen, von nachdrücklichen politischen Interventionen abzusehen und Eva Maria Michelmann in den Händen eines diktatorischen, islamistisch verbrämten und aus HTS-/al-Qaida-Strukturen hervorgegangenen Sicherheitsregimes zu belassen, weil man diese Diktatur nicht verärgern will und an guten Beziehungen zu ihr interessiert ist – auch, um nach Syrien Flüchtlinge abschieben zu können.5

    Es handelt sich jedoch um ein Regime, das bedenkenlos zu Folter greift und dem nach zahlreichen Berichten schwere Gewalt gegen alawitische und drusische Bevölkerungsgruppen angelastet wird. Dieses Regime hält Eva Maria Michelmann und Ahmet Polad in Folterhaft – ohne Rechtsgrundlage, ohne anwaltlichen Zugang, ohne medizinische Kontrolle und ohne Besuch durch das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) oder das Auswärtige Amt.6

    Eva Maria Michelmann und Ahmet Polad recherchierten in Raqqa zu Aktivitäten des Islamischen Staates (IS) und dessen Wechselbeziehungen zu den dschihadistischen Strukturen der syrischen Übergangsregierung. Ihre Inhaftierung seit mehr als vier Monaten wirft die Frage auf, ob seitens der Bundesregierung, des Auswärtigen Amtes und der EU Normalisierung, wirtschaftliche Kooperation, Abschiebungsinteressen und politische Einflussnahmen als wichtiger betrachtet werden als Menschenrechte, Pressefreiheit und die Freiheit derjenigen, die diesen Zusammenhang sichtbar machen.7 8

    Die Bundesregierung und das Auswärtige Amt tragen Mitverantwortung für das Schicksal der deutschen Staatsangehörigen Eva Maria Michelmann. Aus dieser rechtlichen, politischen und insbesondere auch menschlichen Verantwortung können sie nicht entlassen werden.

    Nach Auskunft syrischer Rechtsanwälte ist die Lage in Damaskus unübersichtlich, gefährlich und von widersprüchlichen Zuständigkeiten geprägt. Bislang konnte kein verlässlicher Zugang zu Eva Maria Michelmann und Ahmet Polad hergestellt werden. Es existieren widersprüchliche Angaben, ob sie in Aleppo oder in Damaskus inhaftiert sind. Angesichts der fortdauernden Incommunicado-Haft, widersprüchlicher Ortsangaben und ausbleibender Verfahrensgarantien kann eine akute Gefahr für Leib und Leben nicht ausgeschlossen werden.9

    4. Forderungen der Familien und der anwaltlichen Vertretung

    Wir erwarten, dass die Bundesregierung, das Auswärtige Amt und die EU ihre Bemühungen für eine Freilassung deutlich und nachvollziehbar intensivieren.

    Dazu gehört, dass unverzüglich ein weiterer Besuch bei Eva Maria Michelmann unter Hinzuziehung einer unabhängigen Ärztin ermöglicht wird und dass diplomatische Zusicherungen, Einreise-, Schutz- und Zugangsgarantien für Rechtsanwalt Roland Meister und Rechtsanwalt Yener Sözen eingeholt werden.10

    Stimmen der Familien

    Rotraut Hake-Michelmann, Mutter der verschleppten Journalistin Eva Maria Michelmann:

    „Ich will nicht, dass meine Eva und Ahmet enden wie Elisabeth Käsemann11: ermordet durch ein brutales Regime, preisgegeben für Wirtschaftsbeziehungen durch eine deutsche Regierung.

    Meine Tochter lebt und die Zeit zu handeln ist jetzt!“

    Dr. Antonius Michelmann, Bruder der verschleppten Journalistin Eva Maria Michelmann:

    „Der Fall meiner Schwester zieht enorme Kreise. Völlig unbekannte Menschen sprechen uns Mut zu und organisieren Unterstützung. So wurden Eva und Ahmet überhaupt erst gefunden. Zugleich begegnet uns überall Fassungslosigkeit darüber, dass weder eine deutsche Staatsbürgerschaft noch der Journalist:innenstatus ausreichen, damit die Bundesregierung die Freilassung meiner Schwester durchsetzt. Würden CDU und SPD in Berlin es wollen, könnten wir Eva und Achmed morgen in die Arme schließen.“

    Kudret und Adil Aslan, Mutter und Vater des verschleppten Journalisten Mehmet Nizam Aslan, journalistisch bekannt als Ahmet Polad:

    „Unser Sohn Ahmet Polad wurde am 18. Januar 2026 während seiner journalistischen Arbeit in Syrien zusammen mit seiner Kollegin Eva Maria Michelmann von den syrischen Regierungskräften festgenommen. Obwohl inzwischen Monate vergangen sind, haben wir keinerlei Nachricht von ihm erhalten. Als Mutter und Vater sind wir in großer Sorge um die Gesundheit unseres Sohnes. Journalismus ist kein Verbrechen. Es ist inakzeptabel, dass Journalist:innen ihrer Freiheit beraubt werden, nur weil sie ihre Arbeit tun, und dass man ihre Familien in Ungewissheit lässt. Wir rufen alle, insbesondere Menschenrechtsorganisationen, Berufsverbände der Presse und die internationale Öffentlichkeit dazu auf, nicht länger zu schweigen, mit Nachdruck zu handeln und der Stimme für die Freiheit unserer Kinder Gehör zu verschaffen.“

    Quellen

    1. International Federation of Journalists, 13.03.2026
      Committee to Protect Journalists, 11.03.2026 ↩︎
    2. Committee to Protect Journalists, 27.04.2026
      Associated Press, 30.04.2026 ↩︎
    3. Committee to Protect Journalists, 27.04.2026
      Kanzlei Meister & Partner, Pressemitteilung vom 24.04.2026 ↩︎
    4. t-online Köln, 27.04.2026
      Committee to Protect Journalists, 27.04.2026 ↩︎
    5. UK Home Office, Syria Country Policy and Information Note, April 2026
      Syrian Network for Human Rights, 05.04.2026 ↩︎
    6. The Guardian, Melvyn Ingleby / William Christou, 04.05.2026
      Just Security, Jason M. Blazakis, 18.07.2025 ↩︎
    7. Rojava Information Center, 21.01.2026
      Armed Conflict Location and Event Data Project, 23.01.2026
      Combating Terrorism Center at West Point, CTC Sentinel, Februar 2026
      The National, Nada Homsi, 25.02.2026 ↩︎
    8. Syrian Arab News Agency, 29.04.2026
      European Commission, 20.04.2026
      Anadolu Agency, 18.05.2026
      Reuters, 18.05.2026 ↩︎
    9. Committee to Protect Journalists, 27.04.2026
      Associated Press, 30.04.2026 ↩︎
    10. International Committee of the Red Cross – Missing family members in Syria
      International Committee of the Red Cross – Missing Persons Factsheet, 05.12.2023 ↩︎
    11. Elisabeth-Käsemann-Stiftung — Elisabeth Käsemann, deutsche evangelische Theologin und politische Aktivistin, lebte seit 1970 in Argentinien. Sie wurde während der Militärdiktatur 1977 entführt, gefoltert und vor genau 49 Jahren – am 24. Mai 1977 – hingerichtet. Eine internationale Kampagne für ihre Freilassung blieb erfolglos. Der damaligen SPD/FDP-Regierung und dem Auswärtigen Amt wurde berechtigterweise vorgeworfen, sich nicht ausreichend für ihre Freilassung eingesetzt zu haben. Sie ist das in Deutschland bekannteste der 30.000 Opfer der argentinischen Militärdiktatur. Ihr Vater war der bekannte evangelische Theologe Ernst Käsemann. ↩︎
  • Syrische Regierung betreibt Desinformationspolitik

    Sofortige Freilassung von Eva Maria Michelmann und Ahmet Polad

    Pressemitteilung als PDF herunterladen (Deutsch)
    Download statement as PDF (English)

    Den Internationalen Tag der Pressefreiheit nehmen wir als Anwälte von Eva Maria Michelmann und Mehmet Nizam Aslan (Pseudonym: Ahmet Polad) sowie ihrer jeweiligen Familien zum Anlass, zu weiteren Entwicklungen bezogen auf ihre Inhaftierung zu informieren. Seit dem 18.01.2026 hält die syrische Regierung sie nunmehr seit 105 Tagen unter Verstoß gegen internationale Schutzvorschriften für Journalist:innen fest. Das Komitee zum Schutz von Journalisten (CPJ) forderte am 27.04.2026 weitere Aufklärung1. Und zur Haltung der syrischen Regierung: „CPJ wandte sich an mehrere offizielle syrische Vertreter im Informationsministerium und im Büro des Gouverneurs von Aleppo, die angaben, keine Informationen über die Festnahme der beiden Journalisten zu haben.“

    Unsere Kanzlei vertritt die beiden Journalisten und deren Familienangehörigen. Bereits am 03.03.2026 wurde das Auswärtige Amt ausführlich informiert. Erst am 23.04.2026 stellte es Kontakt zu Eva Maria Michelmann her und besuchte diese im Gefängnis. Entgegen Art. 36 des auch durch Syrien anerkannten ‚Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen‘ informierten die syrischen Behörden nicht „unverzüglich.“ Aufgrund einer breiten Solidaritätsbewegung und wachsender Kritik am Verhalten der syrischen Übergangsregierung durch Menschenrechts- und Journalistenorganisationen gab diese am 30.04.2026 offiziell zu, dass beide Journalisten am 18.01.2026 in Raqqa verhaftet worden sind. Die dpa verbreitete in den letzten Tagen eine Darstellung des Leiters der Presseabteilung des syrischen Informationsministeriums, Omar Ibrahim, in der dieser zugab, die Festnahme am 18.01.2026 sei in Raqqa erfolgt. (Ausführliche Wiedergabe seiner Erklärung bei der libanesischen Onlineplattform 961today2) Die beiden Journalisten seien danach als zwei ausländische Staatsangehörige identifiziert und wegen des Verdachts auf illegalen Aufenthalt bis zum Abschluss eines rechtlichen Verfahrens festgenommen worden. Sie würden als „ausländische Kämpfer“ gelten. Weiter heißt es, die deutsche Regierung sei von der Verhaftung verständigt worden, was in einem gewissen Widerspruch zu den Angaben des Auswärtigen Amtes steht, das angab, erst am 23.04.2026 Kenntnis erlangt zu haben.

    Kein Wort in der offiziellen Stellungnahme zur andauernden Incommunicado-Haft. Weiterhin besteht keine Kontaktmöglichkeit für Familienangehörige, Anwält:innen und Ärzt:innen oder Vertreter:innen des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK). Die Erklärung der syrischen Regierung konstruiert zu ihrer Rechtfertigung unzutreffende Abläufe zur Kriminalisierung der beiden Journalisten.

    Tatsächlich waren die beiden Journalisten in Raqqa mit Genehmigung von DAANES und den SDF. Raqqa wurde bekanntlich in der sogenannten „Schlacht um Raqqa“ 2017 von den Syrisch-Demokratischen Kräften (SDF) aus den Händen des terroristischen Islamischen Staates (IS) befreit, der Raqqa zur Hauptstadt seines Kalifats gemacht hatte. Seitdem stand die Stadt unter Kontrolle der Demokratischen Selbstverwaltung Nord- und Ostsyrien (DAANES — auch als Rojava bekannt) und den SDF als deren militärischen Arm. Beide haben Presseausweise und hatten Beziehungen zur YRA, der Journalistenvereinigung von Rojava. (YRA – Free Media Union/Union für freie Medien). Am 18.01.2026 stand Raqqa jedenfalls nicht unter Kontrolle der syrischen Übergangsregierung (STG). Erst am 29.01.2026 wurde zwischen DAANES und STG eine Vereinbarung geschlossen, die auf friedliche Lösungen der Differenzen abzielt und beinhaltet, dass die STG die Staatsgewalt über Raqqa übernimmt. Auch die eng mit den demokratischen Kräften in Rojava verbundene Nachrichtenagentur ANF kritisiert in einem Artikel am 01.05.2026 die Desinformationspolitik der STG zutreffend: „Mehr als drei Monate nach ihrer Verschleppung aus Raqqa bestätigt Damaskus die Haft der Journalistin Eva Maria Michelmann und ihres Kollegen Ahmed Polad. Die Darstellung der Übergangsregierung widerspricht allerdings bekannten Abläufen.“3

    Die tatsächlichen „bekannten Abläufe“ sind, dass beide in Raqqa über das Wiedererstarken und Aufleben von IS-Zellen recherchierten, um darüber zu berichten. Am 18.01.2026 wurde Raqqa von marodierenden islamistischen arabischen Stammesmilizen angegriffen. Gleichzeitig wurden IS-Zellen aktiv. Zivilpersonen wurden umgebracht, Frauen vergewaltigt und hunderte Menschen entführt. Die beiden Journalisten flüchteten in ein Jugendzentrum unter Verwaltung der DAANES, in das auch viele Familien flüchteten. Einheiten der SDF zogen sich ebenfalls in das Gebäude zurück. Es kam zu Schusswechseln zwischen den Einheiten der SDF und den islamistischen Stammesmilizen und später der nachrückenden Armee der syrischen Regierung. Daran waren Eva Maria Michelmann und Ahmet Polad nicht beteiligt. Sie berichteten noch aus dem Gebäude heraus über die Vorgänge. Die Nachrichtenagentur ETHA, für die beide tätig waren, berichtet am 30.04.2026: „Der Ring zieht sich zu. Sie sind im unteren Stockwerk. Wir versuchen, Zeit zu gewinnen. Das war die letzte Sprachnachricht von Ahmet Polad, mit bürgerlichem Namen Mehmet Nizam Aslan, mit dem wir bei Özgür TV zusammengearbeitet haben.“4 Beide wurden verhaftet. Ihre journalistischen Ausrüstungen, darunter Kamera und Ausweise, wurden beschlagnahmt. Ihre Identität stand von Beginn an fest. Zeugen berichteten dazu später sehr detailliert.

    Eine Folge der sogenannten „Offensive“ der syrischen Armee war, dass die Einheiten der SDF gezwungen wurden, die Bewachung des Al-Aqtan-Gefängnisses im Norden Raqqas aufzugeben und Hunderte von IS-Terroristen freikamen.5

    Die Bundesregierung ignoriert, dass die Politik des syrischen Übergangspräsidenten, der selbst Führer der faschistischen al-Nusra-Front und der aus dieser hervorgegangenen Hai’at Tahrir asch-Scham (HTS) war, das Wiedererstarken des IS fördert. Aktuelle Quellen belegen: die Politik der syrischen Übergangsregierung richtet sich gegen jene, die den IS tatsächlich bekämpft und eingehegt hatten: Kurdische, alawitische, drusische, christliche (aramäische) und demokratische arabische Strukturen, die SDF/DAANES, unabhängige Frauenstrukturen, wie die Frauenverteidigungseinheiten YPJ, die linke und demokratische Selbstverwaltung, Journalist:innen, Umweltaktivist:innen … Die Quellen belegen, dass das militärische Vorgehen gegen SDF/DAANES gezielt Gefängnisse und Lager des Anti-IS-Systems traf; es kam zu Ausbrüchen, Freilassungen, Transfers. Dabei wirkten in den eroberten Gebieten wie Raqqa regierungsnahe Tribal-Milizen, frühere jihadistische Strukturen und die Sicherheitsorgane des neuen Innenministeriums eng zusammen.

    Die STG hatte ein Motiv, die beiden festzunehmen. Denn die beiden Journalist:innen recherchierten zum Wiedererstarken des IS und dessen Verbindungen zu anderen islamistischen Kräften, auch in der Regierung. Dies sollte offensichtlich verhindert werden. Die syrische Regierung erklärt sie zum Sicherheitsrisiko, nahm sie faktisch als Geiseln, ließ sie monatelang verschwinden und setzte sie Folterhaft aus.

    Damit darf die syrische Übergangsregierung nicht durchkommen! Denn Realität ist auch, dass der IS in Raqqa wieder erstarkt. ‚The National‘ berichtet am 25.02.2026 von täglichen IS-Angriffen im Nordosten, 13 Toten in zehn Angriffen und der Tätigkeit der IS-Zellen in Raqqa.6

    Während Oppositionelle, Angehörige der alawitischen, kurdischen, christlichen oder drusischen Gemeinschaften verschwinden, Hunderte Angehörige der SDF noch in Gefangenschaft sind und Journalist:innen verschwinden und gefoltert werden, treffen sich Vertreter:innen der Bundesregierung und deutsche Unternehmen fortlaufend mit der syrischen Übergangsregierung, um über Wiederaufbau, Investitionsklima und Bankkanäle zu sprechen.

    Die Desinformationspolitik der syrischen Regierung darf nicht unkritisch übernommen werden. Sie entführte Eva Maria Michelmann und Ahmet Polad am 18.01.2026 und hält sie in Geiselhaft.

    Eva Maria Michelmann und Ahmet Polad sind sofort freizulassen!

    Stimmen von Familienangehörigen

    Rotraut Hake-Michelmann, Mutter der verschleppten Journalistin Eva-Maria Michelmann, 03.05.2026:

    „Die Vorwürfe der syrischen Regierung gegenüber Eva sind absurd! Das Regime hält meine Tochter seit mehr als 100 Tagen und fortdauernd in Incommunicado-Haft, ohne Kontakt zu uns oder ihren Anwälten. Ich verlange die sofortige Freilassung meiner Tochter.“

    Dr. Antonius Michelmann, Bruder der verschleppten Journalistin Eva-Maria Michelmann, 03.05.2026:

    „Wir haben Eva entgegen den Lügen und Leugnungen der syrischen Übergangsregierung aufgefunden. In richtiger Detektivarbeit mit zahlreichen Zeugen konnten wir die Geschehnisse rekonstruieren und beweisen: Eva lebt in syrischer Folterhaft. Wir haben mit einer nachträglichen Kriminalisierung und weiteren Lügen gerechnet. Wir akzeptieren diese nicht und fordern die umgehende Freilassung meiner Schwester!“

    Adil Aslan, Vater des verschleppten Journalisten Mehmet Nizam Aslan (Ahmet Polad), 03.05.2026:

    „Wir wollen unsere Kinder unverletzt zurück. Wir wollen sowohl Eva als auch Ahmet. Solange ich lebe, werde ich nicht lockerlassen. Der türkische Staat könnte, wenn er wollte, noch heute für ihre Freilassung sorgen. Ich rufe alle Journalistenverbände und alle politischen Parteien auf, sich dieser Angelegenheit anzunehmen. Man soll uns mitteilen, was aus unseren Kindern geworden ist. Unsere Kinder sind Journalisten, sie wurden während ihrer Arbeit entführt.“

    Quellen

    1. Committee to Protect Journalists, 27.04.2026 ↩︎
    2. 961today ↩︎
    3. ANF, 01.05.2026 ↩︎
    4. ETHA, 30.04.2026 ↩︎
    5. Rojava Information Center ↩︎
    6. The National, 25.02.2026 ↩︎
  • 95 Tage Incommunicado-Haft = 95 Tage Folter

    Sofortige Freilassung von Eva Maria Michelmann und Ahmet Polad dringend geboten!

    Pressemitteilung als PDF herunterladen (Deutsch)

    Am 23.04.2026 wurde Rechtsanwalt Roland Meister durch das Auswärtige Amt offiziell bestätigt, dass Eva Maria Michelmann seitens der syrischen Übergangsregierung in einem Gefängnis in Damaskus inhaftiert ist. Es wurde weiter mitgeteilt, dass Vertreter der deutschen Botschaft Eva Maria Michelmann in Damaskus im Gefängnis besucht haben. Sie konnten jedoch nicht allein mit ihr sprechen, sondern nur in Gegenwart von Angehörigen der syrischen Sicherheitskräfte. Seitens des Auswärtigen Amtes wurde den Familienangehörigen ausdrücklich versichert, dass eine intensive konsularische Betreuung erfolgen wird.

    Damit steht fest, dass die syrische Übergangsregierung 95 Tage lang die Inhaftierung geleugnet und in einem ungeheuerlichen Ausmaß gegen internationale Menschenrechtsvorschriften verstoßen hat. Diese, wie der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR), sind von Syrien ratifiziert worden. Nach dem Sturz von Assad Ende 2024 hat die Übergangsregierung unter Präsident Ahmed al-Scharaa am 13.03.2025 eine Übergangsverfassung eingeführt, die nach dem Wortlaut Rechte wie Meinungs- und Pressefreiheit enthält und eine unabhängige Justiz vorsieht. Sie beinhaltet auch Regeln, die vor willkürlicher Verhaftung schützen sollen.

    Die Realität in Syrien seit dem Machtantritt der al-Scharaa-Regierung sieht anders aus, was sich konkret auch in der Entführung und Inhaftierung von Eva Maria Michelmann und Ahmet Polad und der mehrmonatigen Leugnung ihrer Verhaftung zeigt.

    Die von uns erhobene Kritik des spurlosen Verschwindenlassens wurde durch den Botschaftsbesuch jetzt ausdrücklich bestätigt.

    Eva Maria Michelmann befand sich 95 Tage in Incommunicado-Haft — einer Haft ohne jeglichen Kontakt zur Außenwelt. Wer unter Incommunicado-Haft genommen wird, ist nicht nur isoliert, sondern den Sicherheitskräften völlig ausgeliefert und befindet sich in einem rechts- und demokratiefreien Raum. Nach den Maßstäben des UN-Anti-Folter-Übereinkommens (CAT), des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR) und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK, Art. 3) ist die Schwelle zur Folter überschritten, wenn eine Person vollständig isoliert wird, ohne Zugang zu Rechtsbeistand, Familienangehörigen oder medizinischer Versorgung und diese Situation länger andauert. Der UN-Sonderberichterstatter über Folter betonte wiederholt, dass selbst kurze Perioden von Isolations- oder Incommunicado-Haft (ab etwa 15 Tagen) schwere psychische und physische Schäden verursachen können und damit menschenrechtswidrig sind. Hier sind es jedoch nicht 15 Tage gewesen, sondern bislang 95 Tage! Bei Ahmet Polad wird selbst die Inhaftierung, trotz eindeutiger Beweise, weiter geleugnet!

    Nach 95 Tagen Incommunicado-Haft muss davon ausgegangen werden, dass die Gesundheit von Eva Maria Michelmann und Ahmet Polad schwer angeschlagen ist.

    Da beide bislang nicht im Rahmen des Abkommens zwischen der syrischen Übergangsregierung (STG) und der Demokratischen Selbstverwaltung Nord- und Ostsyrien (DAANES) Teil des Gefangenenaustauschs waren, muss davon ausgegangen werden, dass gegen sie wegen ihrer journalistischen Tätigkeit ein Strafverfahren seitens der syrischen Regierung eingeleitet wurde.

    Beide waren jedoch legal als Journalisten im seitens der DAANES (Demokratische Selbstverwaltung Nord- und Ostsyrien) kontrollierten Gebiet in Nord- und Ostsyrien — besser als Rojava bekannt – tätig. Sie waren nicht nur im Besitz von Journalistenausweisen, sondern standen unter dem Schutz der DAANES und der „Free Press Union/Yekîtiya Ragihandina Azad-YRA“, der Vereinigung der Journalistinnen und Journalisten von Rojava.

    Es wird mit aller Entschiedenheit jeglichen Versuchen der syrischen Übergangsregierung (STG) entgegengetreten, Eva Maria Michelmann und Ahmet Polad etwa nach Vorschriften des syrischen Strafgesetzbuchs („Qanun al-‚Uqubat“) und dort enthaltenen Vorschriften der Spionage, des Terrorismus oder der Gefährdung der Staatssicherheit zu kriminalisieren.

    Ihre journalistische Tätigkeit ist durch eindeutige internationale Menschenrechte, die speziell auch zum Schutz von Journalisten dienen, geschützt. So insbesondere der Meinungs- und Pressefreiheit als Kernrecht, das in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR, Art. 19) enthalten ist und das Recht, Informationen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten sowie die journalistische Arbeit (Recherche, Veröffentlichung) schützt. Es verbietet ausdrücklich willkürliche Festnahme (Art. 9) und Folter (Art. 7). Ein Staat darf Journalisten nicht wegen ihrer Arbeit bestrafen! Die Entführung/Incommunicado-Haft fand im Zusammenhang mit den militärischen Auseinandersetzungen statt, die im Januar 2026 in Raqqa stattfanden. Die journalistische Tätigkeit stand so auch unter dem Schutz der Genfer Konvention!

    Der gesamte Vorgang wird auch der Unabhängigen Internationalen Untersuchungskommission zu Syrien – englisch: Independent International Commission of Inquiry on the Syrian Arab Republic — ein Gremium der Vereinten Nationen, das vom Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen eingerichtet wurde, unterbreitet werden. Die Kommission untersucht und dokumentiert Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen im Zusammenhang mit dem Konflikt in Syrien.

    Jegliche Folter ist unverzüglich zu beenden!

    Die Verantwortlichen für die Entführung und Inhaftierung der Journalistin Eva Maria Michelmann und des Journalisten Ahmet Polad sind zur Rechenschaft zu ziehen!

    Eva Maria Michelmann und Ahmet Polad sind sofort freizulassen!

    Statement des Bruders Dr. Antonius Michelmann

    Dr. Antonius Michelmann, Bruder der verschleppten Journalistin Eva-Maria Michelmann, 23.04.2026:

    Soeben haben wir vom Auswärtigen Amt erfahren, dass meine Schwester Eva-Maria lebt. Sie wurde in die Haftanstalt nach Damaskus verlegt und dort durch die deutsche Botschaft in Begleitung von syrischem Sicherheitspersonal besucht. Das Auswärtige Amt wird diese Tatsache bestätigen und sichert uns eine intensive Betreuung zu.

    Seit 95 Tagen befindet sich meine Schwester in Isolationshaft. Das ist Tatsache und Folter. Es muss davon ausgegangen werden, dass ihr Gesundheitszustand stark angeschlagen ist. Wir fordern den sofortigen Zugang von unabhängigem, medizinischem Personal, von Anwälten und Familienangehörigen. Wir fordern von der syrischen Regierung ihre umgehende Freilassung!

    Wir sind unfassbar erleichtert, dass wir nun endlich absolute Gewissheit haben. Wir fühlen umso mehr Wut und Empörung, wie es sein kann, dass die deutsche Regierung mit so einem Regime zusammenarbeitet, das eine deutsche Journalistin verschleppt und unter Missachtung aller völkerrechtlichen Verpflichtungen und Menschenrechte und in der Öffentlichkeit diese Tatsachen leugnet. Wir fühlen umso mehr mit den Familien und Angehörigen der übrigen Verschleppten. Wir erwarten, dass die deutsche Regierung all ihr politisches Gewicht in die Waagschale wirft, um die Freilassung von Eva, Ahmet und aller Verschleppten zu erwirken.