Aktuelle Mitteilungen
Aktueller Status (26.05.2026)
- Eva Maria Michelmann und Ahmet Polad werden seit dem 18./19. Januar 2026 von der syrischen Übergangsregierung festgehalten.
- Es gibt Berichte über Folter, schwere Verletzungen und einen beängstigend schlechten Gesundheitszustand.
- Solange Familie, Anwält:innen, unabhängige Ärzt:innen und IKRK keinen Zugang zu den Journalist:innen erhalten, kann eine akute Gefahr für Leib und Leben nicht ausgeschlossen werden.
Wir fordern die sofortige Freilassung von Eva Maria Michelmann und Ahmet Polad.
„Ich will nicht, dass meine Eva und Ahmet enden wie Elisabeth Käsemann: Ermordet durch ein brutales Regime, preisgegeben für Wirtschaftsbeziehungen durch eine deutsche Regierung. Meine Tochter lebt und die Zeit zu handeln ist jetzt!“

Rotraut Hake-Michelmann, Mutter der verschleppten Journalistin Eva Maria Michelmann
„Wir erwarten, dass die Bundesregierung, das Auswärtige Amt und die EU ihre Bemühungen für eine Freilassung deutlich und nachvollziehbar intensivieren.“

Roland M. Meister, Rechtsanwalt von Eva Maria Michelmann
„Wir rufen alle, insbesondere Menschenrechtsorganisationen, Berufsverbände der Presse und die internationale Öffentlichkeit dazu auf, nicht länger zu schweigen, mit Nachdruck zu handeln und der Stimme für die Freiheit unserer Kinder Gehör zu verschaffen.“
Kudret und Adil Aslan, Mutter und Vater des verschleppten Journalisten Mehmet Nizam Aslan, auch bekannt als Ahmet Polad
Aktuelle Mitteilungen der Familien und der anwaltlichen Vertretung
Diese Seite dokumentiert die offiziellen Mitteilungen der Familien der verschleppten Journalist:innen Eva Maria Michelmann und Ahmet Polad sowie ihrer anwaltlichen Vertretung. Außerdem: Öffentliche Aufrufe, Hintergrund-Informationen, Kurz-Biografien und eine Chronologie der Verschleppung.
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Pressekonferenz: Wo ist Eva?
Die Journalist:innen Eva Maria Michelmann und Ahmet Polad wurden am 18./19. Januar 2026 in Raqqa von Kräften der syrischen Übergangsregierung verschleppt. Seitdem werden sie an nicht offengelegten Haftorten festgehalten; Familien, Anwält:innen, unabhängige Ärzt:innen und das IKRK erhalten keinen freien Zugang.
Die Initiative »Wo sind Eva und Ahmet?«, seit dem 13. Mai auch „Freiheit für Eva und Ahmet“, erhob bei einer Pressekonferenz in der jW-Maigalerie schwere Vorwürfe gegen die syrische Regierung: Es geht um Incommunicado-Haft, Berichte über Folter, schwere Verletzungen und die fortdauernde Verweigerung transparenter Haftgründe. Wir dokumentieren die Veranstaltung:
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Seit dem 23.04.2026 kein weiterer Kontakt zu Eva Maria Michelmann
Incommunicado-Haft durch das al-Scharaa-/al-Dscholani-Regime dauert an
Pressemitteilung als PDF herunterladen (Deutsch)
Download statement as PDF (English)Als anwaltliche Vertreter von Eva Maria Michelmann, Mehmet Nizam Aslan/Ahmet Polad und ihrer jeweiligen Familien teilen wir mit großer Besorgnis mit:
1. Kein weiterer Kontakt seit dem 23.04.2026
Seit dem 18.01.2026 werden Eva Maria Michelmann und Mehmet Nizam Aslan, journalistisch bekannt als Ahmet Polad, in einzelnen Berichten auch Ahmed/Ahmet Polat/Polad transkribiert, unter Verstoß gegen internationale Schutzvorschriften für Journalist:innen inhaftiert.1
Nachdem durch Recherchen von Journalist:innen, Freund:innen, Familienangehörigen, unserer Kanzlei und Quellen aus Nordostsyrien/Rojava ermittelt wurde, dass beide in Aleppo inhaftiert sind, besuchte am 23.04.2026 eine Vertreterin des Auswärtigen Amtes Eva Maria Michelmann in einem Gefängnis in Damaskus. Erst am 30.04.2026 bestätigte die syrische Übergangsregierung die Inhaftierung.2
Obwohl das Auswärtige Amt eine regelmäßige konsularische Betreuung von Eva Maria Michelmann zugesagt hatte und an diese Zusage schriftlich und mündlich erinnert wurde, ist bislang kein weiterer Besuch bekannt geworden. Offenbar verweigert die syrische Regierung jetzt auch dem Auswärtigen Amt einen weiteren Besuch.
Das Auswärtige Amt erklärte zuletzt in der vergangenen Woche, man setze sich mit Hochdruck für Eva Maria Michelmann ein. Ein weiterer Besuch sollte nach den uns vorliegenden Informationen auch in Begleitung einer Ärztin erfolgen. Auf dringliche Nachfragen wurde aktuell erklärt, es könnten der Familie und der anwaltlichen Vertretung derzeit keine neuen Informationen mitgeteilt werden. Auch auf die Bitte, konsularisch-diplomatische Schutz- und Zugangsgarantien für Rechtsanwalt Roland Meister und Rechtsanwalt Yener Sözen gegenüber der syrischen Regierung einzuholen, damit diese Eva Maria Michelmann in Damaskus sicher besuchen können, erfolgte bislang keine Antwort.3
2. Foltervorwürfe und Gesundheitsgefahr
Aus Berichten – unter anderem von einer syrischen Journalistin – ist bekannt, dass Eva Maria Michelmann schwer gefoltert wurde. Ein Mitgefangener von Ahmet Polad, ein SDF-Angehöriger, der beim Gefangenenaustausch freikam, berichtete, dass dieser verletzt ist. Bereits beim Besuch am 23.04.2026 war der Gesundheitszustand von Eva Maria Michelmann beängstigend schlecht. Die Inhaftierung von Eva Maria Michelmann und ihrem Kollegen widerspricht grundlegenden Menschenrechten, zu deren Einhaltung sich auch das syrische Übergangsregime verpflichtet hat.4
Die deutsche Bundesregierung und das Auswärtige Amt dürfen ein solches Verhalten der syrischen Regierung nicht akzeptieren.
Bereits für die Verzögerung des zugesagten weiteren Besuchs gibt es keine Rechtfertigung.
3. Bundesregierung und EU dürfen die fortdauernde Incommunicado-Haft nicht hinnehmen
Bereits jetzt erreichen uns Stimmen, die der Bundesregierung und dem Auswärtigen Amt vorwerfen, von nachdrücklichen politischen Interventionen abzusehen und Eva Maria Michelmann in den Händen eines diktatorischen, islamistisch verbrämten und aus HTS-/al-Qaida-Strukturen hervorgegangenen Sicherheitsregimes zu belassen, weil man diese Diktatur nicht verärgern will und an guten Beziehungen zu ihr interessiert ist – auch, um nach Syrien Flüchtlinge abschieben zu können.5
Es handelt sich jedoch um ein Regime, das bedenkenlos zu Folter greift und dem nach zahlreichen Berichten schwere Gewalt gegen alawitische und drusische Bevölkerungsgruppen angelastet wird. Dieses Regime hält Eva Maria Michelmann und Ahmet Polad in Folterhaft – ohne Rechtsgrundlage, ohne anwaltlichen Zugang, ohne medizinische Kontrolle und ohne Besuch durch das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) oder das Auswärtige Amt.6
Eva Maria Michelmann und Ahmet Polad recherchierten in Raqqa zu Aktivitäten des Islamischen Staates (IS) und dessen Wechselbeziehungen zu den dschihadistischen Strukturen der syrischen Übergangsregierung. Ihre Inhaftierung seit mehr als vier Monaten wirft die Frage auf, ob seitens der Bundesregierung, des Auswärtigen Amtes und der EU Normalisierung, wirtschaftliche Kooperation, Abschiebungsinteressen und politische Einflussnahmen als wichtiger betrachtet werden als Menschenrechte, Pressefreiheit und die Freiheit derjenigen, die diesen Zusammenhang sichtbar machen.7 8
Die Bundesregierung und das Auswärtige Amt tragen Mitverantwortung für das Schicksal der deutschen Staatsangehörigen Eva Maria Michelmann. Aus dieser rechtlichen, politischen und insbesondere auch menschlichen Verantwortung können sie nicht entlassen werden.
Nach Auskunft syrischer Rechtsanwälte ist die Lage in Damaskus unübersichtlich, gefährlich und von widersprüchlichen Zuständigkeiten geprägt. Bislang konnte kein verlässlicher Zugang zu Eva Maria Michelmann und Ahmet Polad hergestellt werden. Es existieren widersprüchliche Angaben, ob sie in Aleppo oder in Damaskus inhaftiert sind. Angesichts der fortdauernden Incommunicado-Haft, widersprüchlicher Ortsangaben und ausbleibender Verfahrensgarantien kann eine akute Gefahr für Leib und Leben nicht ausgeschlossen werden.9
4. Forderungen der Familien und der anwaltlichen Vertretung
Wir erwarten, dass die Bundesregierung, das Auswärtige Amt und die EU ihre Bemühungen für eine Freilassung deutlich und nachvollziehbar intensivieren.
Dazu gehört, dass unverzüglich ein weiterer Besuch bei Eva Maria Michelmann unter Hinzuziehung einer unabhängigen Ärztin ermöglicht wird und dass diplomatische Zusicherungen, Einreise-, Schutz- und Zugangsgarantien für Rechtsanwalt Roland Meister und Rechtsanwalt Yener Sözen eingeholt werden.10
Stimmen der Familien
Rotraut Hake-Michelmann, Mutter der verschleppten Journalistin Eva Maria Michelmann:
„Ich will nicht, dass meine Eva und Ahmet enden wie Elisabeth Käsemann11: ermordet durch ein brutales Regime, preisgegeben für Wirtschaftsbeziehungen durch eine deutsche Regierung.
Meine Tochter lebt und die Zeit zu handeln ist jetzt!“
Dr. Antonius Michelmann, Bruder der verschleppten Journalistin Eva Maria Michelmann:
„Der Fall meiner Schwester zieht enorme Kreise. Völlig unbekannte Menschen sprechen uns Mut zu und organisieren Unterstützung. So wurden Eva und Ahmet überhaupt erst gefunden. Zugleich begegnet uns überall Fassungslosigkeit darüber, dass weder eine deutsche Staatsbürgerschaft noch der Journalist:innenstatus ausreichen, damit die Bundesregierung die Freilassung meiner Schwester durchsetzt. Würden CDU und SPD in Berlin es wollen, könnten wir Eva und Achmed morgen in die Arme schließen.“
Kudret und Adil Aslan, Mutter und Vater des verschleppten Journalisten Mehmet Nizam Aslan, journalistisch bekannt als Ahmet Polad:
„Unser Sohn Ahmet Polad wurde am 18. Januar 2026 während seiner journalistischen Arbeit in Syrien zusammen mit seiner Kollegin Eva Maria Michelmann von den syrischen Regierungskräften festgenommen. Obwohl inzwischen Monate vergangen sind, haben wir keinerlei Nachricht von ihm erhalten. Als Mutter und Vater sind wir in großer Sorge um die Gesundheit unseres Sohnes. Journalismus ist kein Verbrechen. Es ist inakzeptabel, dass Journalist:innen ihrer Freiheit beraubt werden, nur weil sie ihre Arbeit tun, und dass man ihre Familien in Ungewissheit lässt. Wir rufen alle, insbesondere Menschenrechtsorganisationen, Berufsverbände der Presse und die internationale Öffentlichkeit dazu auf, nicht länger zu schweigen, mit Nachdruck zu handeln und der Stimme für die Freiheit unserer Kinder Gehör zu verschaffen.“
Quellen
- International Federation of Journalists, 13.03.2026
Committee to Protect Journalists, 11.03.2026 ↩︎ - Committee to Protect Journalists, 27.04.2026
Associated Press, 30.04.2026 ↩︎ - Committee to Protect Journalists, 27.04.2026
Kanzlei Meister & Partner, Pressemitteilung vom 24.04.2026 ↩︎ - t-online Köln, 27.04.2026
Committee to Protect Journalists, 27.04.2026 ↩︎ - UK Home Office, Syria Country Policy and Information Note, April 2026
Syrian Network for Human Rights, 05.04.2026 ↩︎ - The Guardian, Melvyn Ingleby / William Christou, 04.05.2026
Just Security, Jason M. Blazakis, 18.07.2025 ↩︎ - Rojava Information Center, 21.01.2026
Armed Conflict Location and Event Data Project, 23.01.2026
Combating Terrorism Center at West Point, CTC Sentinel, Februar 2026
The National, Nada Homsi, 25.02.2026 ↩︎ - Syrian Arab News Agency, 29.04.2026
European Commission, 20.04.2026
Anadolu Agency, 18.05.2026
Reuters, 18.05.2026 ↩︎ - Committee to Protect Journalists, 27.04.2026
Associated Press, 30.04.2026 ↩︎ - International Committee of the Red Cross – Missing family members in Syria
International Committee of the Red Cross – Missing Persons Factsheet, 05.12.2023 ↩︎ - Elisabeth-Käsemann-Stiftung — Elisabeth Käsemann, deutsche evangelische Theologin und politische Aktivistin, lebte seit 1970 in Argentinien. Sie wurde während der Militärdiktatur 1977 entführt, gefoltert und vor genau 49 Jahren – am 24. Mai 1977 – hingerichtet. Eine internationale Kampagne für ihre Freilassung blieb erfolglos. Der damaligen SPD/FDP-Regierung und dem Auswärtigen Amt wurde berechtigterweise vorgeworfen, sich nicht ausreichend für ihre Freilassung eingesetzt zu haben. Sie ist das in Deutschland bekannteste der 30.000 Opfer der argentinischen Militärdiktatur. Ihr Vater war der bekannte evangelische Theologe Ernst Käsemann. ↩︎
- International Federation of Journalists, 13.03.2026
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Syrische Regierung betreibt Desinformationspolitik
Sofortige Freilassung von Eva Maria Michelmann und Ahmet Polad
Pressemitteilung als PDF herunterladen (Deutsch)
Download statement as PDF (English)Den Internationalen Tag der Pressefreiheit nehmen wir als Anwälte von Eva Maria Michelmann und Mehmet Nizam Aslan (Pseudonym: Ahmet Polad) sowie ihrer jeweiligen Familien zum Anlass, zu weiteren Entwicklungen bezogen auf ihre Inhaftierung zu informieren. Seit dem 18.01.2026 hält die syrische Regierung sie nunmehr seit 105 Tagen unter Verstoß gegen internationale Schutzvorschriften für Journalist:innen fest. Das Komitee zum Schutz von Journalisten (CPJ) forderte am 27.04.2026 weitere Aufklärung1. Und zur Haltung der syrischen Regierung: „CPJ wandte sich an mehrere offizielle syrische Vertreter im Informationsministerium und im Büro des Gouverneurs von Aleppo, die angaben, keine Informationen über die Festnahme der beiden Journalisten zu haben.“
Unsere Kanzlei vertritt die beiden Journalisten und deren Familienangehörigen. Bereits am 03.03.2026 wurde das Auswärtige Amt ausführlich informiert. Erst am 23.04.2026 stellte es Kontakt zu Eva Maria Michelmann her und besuchte diese im Gefängnis. Entgegen Art. 36 des auch durch Syrien anerkannten ‚Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen‘ informierten die syrischen Behörden nicht „unverzüglich.“ Aufgrund einer breiten Solidaritätsbewegung und wachsender Kritik am Verhalten der syrischen Übergangsregierung durch Menschenrechts- und Journalistenorganisationen gab diese am 30.04.2026 offiziell zu, dass beide Journalisten am 18.01.2026 in Raqqa verhaftet worden sind. Die dpa verbreitete in den letzten Tagen eine Darstellung des Leiters der Presseabteilung des syrischen Informationsministeriums, Omar Ibrahim, in der dieser zugab, die Festnahme am 18.01.2026 sei in Raqqa erfolgt. (Ausführliche Wiedergabe seiner Erklärung bei der libanesischen Onlineplattform 961today2) Die beiden Journalisten seien danach als zwei ausländische Staatsangehörige identifiziert und wegen des Verdachts auf illegalen Aufenthalt bis zum Abschluss eines rechtlichen Verfahrens festgenommen worden. Sie würden als „ausländische Kämpfer“ gelten. Weiter heißt es, die deutsche Regierung sei von der Verhaftung verständigt worden, was in einem gewissen Widerspruch zu den Angaben des Auswärtigen Amtes steht, das angab, erst am 23.04.2026 Kenntnis erlangt zu haben.
Kein Wort in der offiziellen Stellungnahme zur andauernden Incommunicado-Haft. Weiterhin besteht keine Kontaktmöglichkeit für Familienangehörige, Anwält:innen und Ärzt:innen oder Vertreter:innen des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK). Die Erklärung der syrischen Regierung konstruiert zu ihrer Rechtfertigung unzutreffende Abläufe zur Kriminalisierung der beiden Journalisten.
Tatsächlich waren die beiden Journalisten in Raqqa mit Genehmigung von DAANES und den SDF. Raqqa wurde bekanntlich in der sogenannten „Schlacht um Raqqa“ 2017 von den Syrisch-Demokratischen Kräften (SDF) aus den Händen des terroristischen Islamischen Staates (IS) befreit, der Raqqa zur Hauptstadt seines Kalifats gemacht hatte. Seitdem stand die Stadt unter Kontrolle der Demokratischen Selbstverwaltung Nord- und Ostsyrien (DAANES — auch als Rojava bekannt) und den SDF als deren militärischen Arm. Beide haben Presseausweise und hatten Beziehungen zur YRA, der Journalistenvereinigung von Rojava. (YRA – Free Media Union/Union für freie Medien). Am 18.01.2026 stand Raqqa jedenfalls nicht unter Kontrolle der syrischen Übergangsregierung (STG). Erst am 29.01.2026 wurde zwischen DAANES und STG eine Vereinbarung geschlossen, die auf friedliche Lösungen der Differenzen abzielt und beinhaltet, dass die STG die Staatsgewalt über Raqqa übernimmt. Auch die eng mit den demokratischen Kräften in Rojava verbundene Nachrichtenagentur ANF kritisiert in einem Artikel am 01.05.2026 die Desinformationspolitik der STG zutreffend: „Mehr als drei Monate nach ihrer Verschleppung aus Raqqa bestätigt Damaskus die Haft der Journalistin Eva Maria Michelmann und ihres Kollegen Ahmed Polad. Die Darstellung der Übergangsregierung widerspricht allerdings bekannten Abläufen.“3
Die tatsächlichen „bekannten Abläufe“ sind, dass beide in Raqqa über das Wiedererstarken und Aufleben von IS-Zellen recherchierten, um darüber zu berichten. Am 18.01.2026 wurde Raqqa von marodierenden islamistischen arabischen Stammesmilizen angegriffen. Gleichzeitig wurden IS-Zellen aktiv. Zivilpersonen wurden umgebracht, Frauen vergewaltigt und hunderte Menschen entführt. Die beiden Journalisten flüchteten in ein Jugendzentrum unter Verwaltung der DAANES, in das auch viele Familien flüchteten. Einheiten der SDF zogen sich ebenfalls in das Gebäude zurück. Es kam zu Schusswechseln zwischen den Einheiten der SDF und den islamistischen Stammesmilizen und später der nachrückenden Armee der syrischen Regierung. Daran waren Eva Maria Michelmann und Ahmet Polad nicht beteiligt. Sie berichteten noch aus dem Gebäude heraus über die Vorgänge. Die Nachrichtenagentur ETHA, für die beide tätig waren, berichtet am 30.04.2026: „Der Ring zieht sich zu. Sie sind im unteren Stockwerk. Wir versuchen, Zeit zu gewinnen. Das war die letzte Sprachnachricht von Ahmet Polad, mit bürgerlichem Namen Mehmet Nizam Aslan, mit dem wir bei Özgür TV zusammengearbeitet haben.“4 Beide wurden verhaftet. Ihre journalistischen Ausrüstungen, darunter Kamera und Ausweise, wurden beschlagnahmt. Ihre Identität stand von Beginn an fest. Zeugen berichteten dazu später sehr detailliert.
Eine Folge der sogenannten „Offensive“ der syrischen Armee war, dass die Einheiten der SDF gezwungen wurden, die Bewachung des Al-Aqtan-Gefängnisses im Norden Raqqas aufzugeben und Hunderte von IS-Terroristen freikamen.5
Die Bundesregierung ignoriert, dass die Politik des syrischen Übergangspräsidenten, der selbst Führer der faschistischen al-Nusra-Front und der aus dieser hervorgegangenen Hai’at Tahrir asch-Scham (HTS) war, das Wiedererstarken des IS fördert. Aktuelle Quellen belegen: die Politik der syrischen Übergangsregierung richtet sich gegen jene, die den IS tatsächlich bekämpft und eingehegt hatten: Kurdische, alawitische, drusische, christliche (aramäische) und demokratische arabische Strukturen, die SDF/DAANES, unabhängige Frauenstrukturen, wie die Frauenverteidigungseinheiten YPJ, die linke und demokratische Selbstverwaltung, Journalist:innen, Umweltaktivist:innen … Die Quellen belegen, dass das militärische Vorgehen gegen SDF/DAANES gezielt Gefängnisse und Lager des Anti-IS-Systems traf; es kam zu Ausbrüchen, Freilassungen, Transfers. Dabei wirkten in den eroberten Gebieten wie Raqqa regierungsnahe Tribal-Milizen, frühere jihadistische Strukturen und die Sicherheitsorgane des neuen Innenministeriums eng zusammen.
Die STG hatte ein Motiv, die beiden festzunehmen. Denn die beiden Journalist:innen recherchierten zum Wiedererstarken des IS und dessen Verbindungen zu anderen islamistischen Kräften, auch in der Regierung. Dies sollte offensichtlich verhindert werden. Die syrische Regierung erklärt sie zum Sicherheitsrisiko, nahm sie faktisch als Geiseln, ließ sie monatelang verschwinden und setzte sie Folterhaft aus.
Damit darf die syrische Übergangsregierung nicht durchkommen! Denn Realität ist auch, dass der IS in Raqqa wieder erstarkt. ‚The National‘ berichtet am 25.02.2026 von täglichen IS-Angriffen im Nordosten, 13 Toten in zehn Angriffen und der Tätigkeit der IS-Zellen in Raqqa.6
Während Oppositionelle, Angehörige der alawitischen, kurdischen, christlichen oder drusischen Gemeinschaften verschwinden, Hunderte Angehörige der SDF noch in Gefangenschaft sind und Journalist:innen verschwinden und gefoltert werden, treffen sich Vertreter:innen der Bundesregierung und deutsche Unternehmen fortlaufend mit der syrischen Übergangsregierung, um über Wiederaufbau, Investitionsklima und Bankkanäle zu sprechen.
Die Desinformationspolitik der syrischen Regierung darf nicht unkritisch übernommen werden. Sie entführte Eva Maria Michelmann und Ahmet Polad am 18.01.2026 und hält sie in Geiselhaft.
Eva Maria Michelmann und Ahmet Polad sind sofort freizulassen!
Stimmen von Familienangehörigen
Rotraut Hake-Michelmann, Mutter der verschleppten Journalistin Eva-Maria Michelmann, 03.05.2026:
„Die Vorwürfe der syrischen Regierung gegenüber Eva sind absurd! Das Regime hält meine Tochter seit mehr als 100 Tagen und fortdauernd in Incommunicado-Haft, ohne Kontakt zu uns oder ihren Anwälten. Ich verlange die sofortige Freilassung meiner Tochter.“
Dr. Antonius Michelmann, Bruder der verschleppten Journalistin Eva-Maria Michelmann, 03.05.2026:
„Wir haben Eva entgegen den Lügen und Leugnungen der syrischen Übergangsregierung aufgefunden. In richtiger Detektivarbeit mit zahlreichen Zeugen konnten wir die Geschehnisse rekonstruieren und beweisen: Eva lebt in syrischer Folterhaft. Wir haben mit einer nachträglichen Kriminalisierung und weiteren Lügen gerechnet. Wir akzeptieren diese nicht und fordern die umgehende Freilassung meiner Schwester!“
Adil Aslan, Vater des verschleppten Journalisten Mehmet Nizam Aslan (Ahmet Polad), 03.05.2026:
„Wir wollen unsere Kinder unverletzt zurück. Wir wollen sowohl Eva als auch Ahmet. Solange ich lebe, werde ich nicht lockerlassen. Der türkische Staat könnte, wenn er wollte, noch heute für ihre Freilassung sorgen. Ich rufe alle Journalistenverbände und alle politischen Parteien auf, sich dieser Angelegenheit anzunehmen. Man soll uns mitteilen, was aus unseren Kindern geworden ist. Unsere Kinder sind Journalisten, sie wurden während ihrer Arbeit entführt.“
Quellen
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95 Tage Incommunicado-Haft = 95 Tage Folter
Sofortige Freilassung von Eva Maria Michelmann und Ahmet Polad dringend geboten!
Pressemitteilung als PDF herunterladen (Deutsch)
Am 23.04.2026 wurde Rechtsanwalt Roland Meister durch das Auswärtige Amt offiziell bestätigt, dass Eva Maria Michelmann seitens der syrischen Übergangsregierung in einem Gefängnis in Damaskus inhaftiert ist. Es wurde weiter mitgeteilt, dass Vertreter der deutschen Botschaft Eva Maria Michelmann in Damaskus im Gefängnis besucht haben. Sie konnten jedoch nicht allein mit ihr sprechen, sondern nur in Gegenwart von Angehörigen der syrischen Sicherheitskräfte. Seitens des Auswärtigen Amtes wurde den Familienangehörigen ausdrücklich versichert, dass eine intensive konsularische Betreuung erfolgen wird.
Damit steht fest, dass die syrische Übergangsregierung 95 Tage lang die Inhaftierung geleugnet und in einem ungeheuerlichen Ausmaß gegen internationale Menschenrechtsvorschriften verstoßen hat. Diese, wie der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR), sind von Syrien ratifiziert worden. Nach dem Sturz von Assad Ende 2024 hat die Übergangsregierung unter Präsident Ahmed al-Scharaa am 13.03.2025 eine Übergangsverfassung eingeführt, die nach dem Wortlaut Rechte wie Meinungs- und Pressefreiheit enthält und eine unabhängige Justiz vorsieht. Sie beinhaltet auch Regeln, die vor willkürlicher Verhaftung schützen sollen.
Die Realität in Syrien seit dem Machtantritt der al-Scharaa-Regierung sieht anders aus, was sich konkret auch in der Entführung und Inhaftierung von Eva Maria Michelmann und Ahmet Polad und der mehrmonatigen Leugnung ihrer Verhaftung zeigt.
Die von uns erhobene Kritik des spurlosen Verschwindenlassens wurde durch den Botschaftsbesuch jetzt ausdrücklich bestätigt.
Eva Maria Michelmann befand sich 95 Tage in Incommunicado-Haft — einer Haft ohne jeglichen Kontakt zur Außenwelt. Wer unter Incommunicado-Haft genommen wird, ist nicht nur isoliert, sondern den Sicherheitskräften völlig ausgeliefert und befindet sich in einem rechts- und demokratiefreien Raum. Nach den Maßstäben des UN-Anti-Folter-Übereinkommens (CAT), des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR) und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK, Art. 3) ist die Schwelle zur Folter überschritten, wenn eine Person vollständig isoliert wird, ohne Zugang zu Rechtsbeistand, Familienangehörigen oder medizinischer Versorgung und diese Situation länger andauert. Der UN-Sonderberichterstatter über Folter betonte wiederholt, dass selbst kurze Perioden von Isolations- oder Incommunicado-Haft (ab etwa 15 Tagen) schwere psychische und physische Schäden verursachen können und damit menschenrechtswidrig sind. Hier sind es jedoch nicht 15 Tage gewesen, sondern bislang 95 Tage! Bei Ahmet Polad wird selbst die Inhaftierung, trotz eindeutiger Beweise, weiter geleugnet!
Nach 95 Tagen Incommunicado-Haft muss davon ausgegangen werden, dass die Gesundheit von Eva Maria Michelmann und Ahmet Polad schwer angeschlagen ist.
Da beide bislang nicht im Rahmen des Abkommens zwischen der syrischen Übergangsregierung (STG) und der Demokratischen Selbstverwaltung Nord- und Ostsyrien (DAANES) Teil des Gefangenenaustauschs waren, muss davon ausgegangen werden, dass gegen sie wegen ihrer journalistischen Tätigkeit ein Strafverfahren seitens der syrischen Regierung eingeleitet wurde.
Beide waren jedoch legal als Journalisten im seitens der DAANES (Demokratische Selbstverwaltung Nord- und Ostsyrien) kontrollierten Gebiet in Nord- und Ostsyrien — besser als Rojava bekannt – tätig. Sie waren nicht nur im Besitz von Journalistenausweisen, sondern standen unter dem Schutz der DAANES und der „Free Press Union/Yekîtiya Ragihandina Azad-YRA“, der Vereinigung der Journalistinnen und Journalisten von Rojava.
Es wird mit aller Entschiedenheit jeglichen Versuchen der syrischen Übergangsregierung (STG) entgegengetreten, Eva Maria Michelmann und Ahmet Polad etwa nach Vorschriften des syrischen Strafgesetzbuchs („Qanun al-‚Uqubat“) und dort enthaltenen Vorschriften der Spionage, des Terrorismus oder der Gefährdung der Staatssicherheit zu kriminalisieren.
Ihre journalistische Tätigkeit ist durch eindeutige internationale Menschenrechte, die speziell auch zum Schutz von Journalisten dienen, geschützt. So insbesondere der Meinungs- und Pressefreiheit als Kernrecht, das in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR, Art. 19) enthalten ist und das Recht, Informationen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten sowie die journalistische Arbeit (Recherche, Veröffentlichung) schützt. Es verbietet ausdrücklich willkürliche Festnahme (Art. 9) und Folter (Art. 7). Ein Staat darf Journalisten nicht wegen ihrer Arbeit bestrafen! Die Entführung/Incommunicado-Haft fand im Zusammenhang mit den militärischen Auseinandersetzungen statt, die im Januar 2026 in Raqqa stattfanden. Die journalistische Tätigkeit stand so auch unter dem Schutz der Genfer Konvention!
Der gesamte Vorgang wird auch der Unabhängigen Internationalen Untersuchungskommission zu Syrien – englisch: Independent International Commission of Inquiry on the Syrian Arab Republic — ein Gremium der Vereinten Nationen, das vom Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen eingerichtet wurde, unterbreitet werden. Die Kommission untersucht und dokumentiert Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen im Zusammenhang mit dem Konflikt in Syrien.
Jegliche Folter ist unverzüglich zu beenden!
Die Verantwortlichen für die Entführung und Inhaftierung der Journalistin Eva Maria Michelmann und des Journalisten Ahmet Polad sind zur Rechenschaft zu ziehen!
Eva Maria Michelmann und Ahmet Polad sind sofort freizulassen!
Statement des Bruders Dr. Antonius Michelmann
Dr. Antonius Michelmann, Bruder der verschleppten Journalistin Eva-Maria Michelmann, 23.04.2026:
Soeben haben wir vom Auswärtigen Amt erfahren, dass meine Schwester Eva-Maria lebt. Sie wurde in die Haftanstalt nach Damaskus verlegt und dort durch die deutsche Botschaft in Begleitung von syrischem Sicherheitspersonal besucht. Das Auswärtige Amt wird diese Tatsache bestätigen und sichert uns eine intensive Betreuung zu.
Seit 95 Tagen befindet sich meine Schwester in Isolationshaft. Das ist Tatsache und Folter. Es muss davon ausgegangen werden, dass ihr Gesundheitszustand stark angeschlagen ist. Wir fordern den sofortigen Zugang von unabhängigem, medizinischem Personal, von Anwälten und Familienangehörigen. Wir fordern von der syrischen Regierung ihre umgehende Freilassung!
Wir sind unfassbar erleichtert, dass wir nun endlich absolute Gewissheit haben. Wir fühlen umso mehr Wut und Empörung, wie es sein kann, dass die deutsche Regierung mit so einem Regime zusammenarbeitet, das eine deutsche Journalistin verschleppt und unter Missachtung aller völkerrechtlichen Verpflichtungen und Menschenrechte und in der Öffentlichkeit diese Tatsachen leugnet. Wir fühlen umso mehr mit den Familien und Angehörigen der übrigen Verschleppten. Wir erwarten, dass die deutsche Regierung all ihr politisches Gewicht in die Waagschale wirft, um die Freilassung von Eva, Ahmet und aller Verschleppten zu erwirken.
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Die Journalistin Eva Maria Michelmann und ihr Kollege Ahmet Polad befinden sich im Gefängnis von Aleppo/Syrien in Isolationshaft!
Seit mehr als 3 Monaten war ihr Aufenthaltsort unbekannt. Jetzt wurde bekannt, dass sie im Gefängnis von Aleppo in Incommunicado-Haft sind.
Zur Erinnerung: Sie wurden zuletzt am 18.01.2026 in Raqqa/Syrien gesehen, wo sie vor marodierenden arabischen Stammesmilizen und aktiv gewordenen IS-Zellen Schutz in einem Jugendzentrum der ‚Demokratischen Selbstverwaltung Nord- und Ostsyrien‘ (DAANES, auch als Rojava bekannt) suchten. Zeitgleich rückten Sicherheitskräfte und Einheiten der Armee der ‚Syrischen Übergangsregierung‘ (Syrian transitional government, STG) von Interimspräsidenten Ahmed al-Scharaa (islamistischer Kampfname: Abu Muhammad al-Dscholani) vor. Am 18.01.2026 übernahmen diese die Kontrolle der Stadt Raqqa von DAANES und deren militärischen Arm ‚Syrisch-Demokratische Kräfte‘ (SDF).
Aufgrund des Zusammenbruchs der Kommunikation und andauernder Kämpfe fehlte zunächst jede Spur von ihnen, bis am 28.02.2026 bekannt wurde, dass sie in der Nacht vom 18.01./19.01.2026 von Kräften der STG verhaftet und weggebracht wurden. Familienangehörige beauftragten uns mit der anwaltschaftlichen Vertretung, wozu Kontakt zum Auswärtigen Amt und weiteren Stellen aufgenommen wurde. People’s Bridge, die Initiative „Where are Eva and Ahmet“ sowie weitere Freund:innen der beiden Journalisten entwickelten eine intensive Solidaritätsarbeit.
Die 36-jährige Kölnerin Eva Maria Michelmann berichtete als freie Journalistin seit 2022 aus Rojava und veröffentlichte Artikel u.a. in der türkischsprachigen Nachrichtenagentur „Etkin Haber Ajansı“ (ETHA). Ahmet Polad ist das Pseudonym des aus der Türkei stammenden kurdischen Journalisten Mehmet Nizam Aslan, der unter seinem Pseudonym u.a. für den Fernsehsender Özgür TV tätig war.
Am 06.04.2026 wurde Kontakt zum Augenzeugen Casim Mihemmed hergestellt. Dieser berichtete, dass er sich in einem Jugendzentrum im Stadtteil Seyf El Dewlî aufhielt, als Eva Maria Michelmann und Ahmet Polad ins Gebäude kamen.1 Als dieses von Kräften der syrischen Übergangsregierung angegriffen wurde, sei in Verhandlungen erreicht worden, dass er und andere sich zum 5 km entfernten Al-Aqtan-Gefängnis begeben konnten, das damals noch unter Kontrolle der SDF war. Auf Veranlassung des vor Ort anwesenden ranghohen Vertreters der syrischen Übergangsregierung Oberst Mohammed Abdul Ghani2, Direktors für Innere Sicherheit der Region Aleppo, seien Eva Maria Michelmann und Ahmet Polad abgesondert und in einem Militärfahrzeug weggebracht worden. Seine Aussage wurde durch weitere Fakten bestätigt, die ebenfalls an das Auswärtige Amt gingen.
Am 30. Januar 2026 wurde ein umfassendes Waffenstillstandsabkommen zwischen DAANES/SDF und der STG geschlossen, welches auch einen Gefangenenaustausch beinhaltet, der inzwischen dreimal stattfand.3
Beim dritten Gefangenenaustausch am 11.04. freigelassene SDF-Angehörige bestätigten jetzt4, dass sie in Aleppo in Haft waren. Sie teilten mit, dass Eva Maria Michelmann und Ahmet Polad (Mehmet Nizam Aslan) dort inhaftiert sind.
Ein freigelassener SDF-Kämpfer, der in der gleichen Zelle wie Ahmet Polad war, beschreibt in einem unserer Kanzlei übergebenen Video, dass er am 17. Januar 2026 in Deir Hafir von Einheiten der STG gefangen genommen und anschließend nach Aleppo ins Gefängnis gebracht wurde. Dort sei er zusammen mit Hunderten anderen Gefangenen festgehalten worden.
Er bestätigt ausdrücklich, dass er Ahmet Polad bereits vor seiner Festnahme als kurdischen Journalisten kannte. Dieser sei lange in Einzelhaft gewesen und etwa eine Woche vor dem letzten Gefangenenaustausch vom 11. April in seine Abteilung verlegt worden. Sie haben so einige Tage zusammen verbracht. Ahmet Polad (Mehmet Nizam Aslan) sei durch syrische Regierungskräfte an der Hand und dem Bauch verletzt und deshalb in einem Krankenhaus behandelt worden. Er befinde sich derzeit aber in einem guten Gesundheitszustand. Er gibt weiter an, dass er selbst Eva Maria Michelmann nicht im Gefängnis gesehen habe, aber durch andere Gefangene berichtet worden ist, dass die deutsche Journalistin Eva Maria Michelmann in der politischen Abteilung für weibliche Gefangene inhaftiert sei. Er berichtet weiter, dass weibliche Gefangene, kurz vor ihrer Freilassung im Rahmen des Gefangenenaustauschs, berichtet haben, dass sich noch 40 Frauen in Haft befänden und eine von ihnen die „deutsche Journalistin“ sei. Bei dieser kann es sich nur um Eva Maria Michelmann handeln, da nicht bekannt ist, dass eine andere Journalistin aus Deutschland in Syrien inhaftiert ist. Der Zeuge beschreibt in der Videoaufnahme auch Misshandlungen und den Hunger, denen sie im Gefängnis ausgesetzt waren. Er berichtet weiter, dass Gefangene attackiert, beschimpft und durch Misshandlungen verletzt wurden. Über die Zeugenaussagen wurde auch das Auswärtige Amt sofort informiert und um Tätigwerden gebeten.
Die Zeugenaussage ist schlüssig. So auch durch die Anwesenheit von Mohammed Abdul Ghani am 18.01. in Raqqa, der die Überführung von Raqqa und anschließende Inhaftierung von Eva Maria Michelmann und Ahmet Polad in Aleppo veranlasste. Seit der Reform des syrischen Innenministeriums vom Mai 2025 sind Polizei, der Bereich Öffentliche Sicherheit und die nachgeordnete Gefängniskette in den Gouvernements unter einem einheitlichen Kommando der „Inneren Sicherheit“ zusammengeführt. Im Gouvernement Aleppo steht dieser gebündelte Sicherheits- und Haftapparat unter Leitung des Direktors der Abteilung für öffentliche/innere Sicherheit Oberst Mohammad Abdul Ghani. Dieser ist damit nicht nur mit der Separierung von Eva Maria Michelmann und Ahmet Polad in Raqqa verbunden, sondern auch mit genau dem Aleppo-Sicherheitsapparat, in dessen Haftkette die beiden wieder auftauchen. Unabhängige Zeugenspuren belasteten seine Einheiten bereits wegen der Wegbringung der beiden aus Raqqa und gaben an, dass Abdul Ghani selbst am Ort des Zugriffs präsent war. Der Zugriff von Kräften der „Inneren Sicherheit“ auf das DAANES-Jugendzentrum in der Nacht vom 18. auf den 19. Januar 2026 ist darüber hinaus mehrfach öffentlich dokumentiert.
Auch Berichte der ‚Syrischen Beobachtungsstelle für Menschenrechte‘ (SOHR)5 bestätigen, dass mit den SDF und Rojava verbundene Menschen im Gefängnis von Aleppo inhaftiert wurden. Erhebliche Menschenrechtsverletzungen seitens der STG wurden auch in einem Bericht der Untersuchungskommission zur Lage in Syrien des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte vom März 2026 nachgewiesen. Dieser dokumentiert mindestens 24 Fälle staatlicher Isolationshaft. In acht Fällen bestritten staatliche Kräfte sogar, die Betroffenen überhaupt festzuhalten, obwohl sie zuletzt in staatlicher Hand gesehen worden waren. Die Kommission bewertet das als enforced disappearance, als spurloses Verschwindenlassen von Menschen.6
Für den Zeitraum Januar 2026 mit Bezug zu Rojava und Aleppo wird dies noch konkreter in einem Bericht von „Syrians for Truth and Justice“ dargestellt, der willkürliche Festnahmen, temporäre Inhaftierung an unbekannten Orten und Misshandlungen beschreibt.7 Auch bezüglich Eva Maria Michelmann und Ahmet Polad verneint die STG bislang, diese inhaftiert zu haben. Das „Komitee zum Schutz von Journalist:innen“ (CPJ/Committee to Protect Journalists), welches über Eva Maria Michelmann und Ahmet Polad berichtete8, geht davon aus, dass Journalist:innen, die seitens der STG als ‚problematisch‘ und ‚regierungskritisch‘ wahrgenommen werden, besonders gefährdet sind. Es dokumentierte am 10. Januar 20269 die Festnahme von Rudaw-Journalisten in Aleppo, die fälschlicherweise beschuldigt wurden, „Terrorismus“ zu betreiben und „die Wahrheit zu verdrehen.“
Die Zeugenaussagen, die Analysen von Menschenrechtsorganisationen, die öffentliche Berichterstattung und eigenen Recherchen ergeben ein einheitliches und eindeutiges Bild, sodass zusammenfassend zweifelsfrei festgestellt werden muss:
Eva Maria Michelmann und Ahmet Polad wurden in Ausübung ihrer journalistischen Tätigkeit auf Anordnung des Direktors für innere Sicherheit, Oberst Mohammad Abdul Ghani, durch Sicherheitskräfte der syrischen Übergangsregierung entführt und werden unter eindeutigem Verstoß gegen internationale Menschenrechtsgesetze seit mehr als 3 Monaten in Incommunicado-Haft (völlige Isolation nach Verhaftung) gehalten.
Wir fordern die syrische Übergangsregierung auf, Eva Maria Michelmann und Ahmet Polad (Mehmet Nizam Aslan), sowie alle weiteren entführten Menschen freizulassen!
Den Familienangehörigen, Rechtsanwält:innen, Vertreter:innen des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK), von Menschenrechtsorganisationen und der deutschen Auslandsvertretung muss ein sofortiges Besuchsrecht gewährt werden!
Die Bundesregierung und das Auswärtige Amt sind gefordert, nunmehr mit Nachdruck und Entschiedenheit die Freilassung zu erwirken!
Nach Artikel 36 des „Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen“ (WÜK) hat Eva Maria Michelmann das Recht auf Besuch durch eine/n Vertreter:in der deutschen Botschaft. Wir gehen davon aus, dass ein solcher Besuch zeitnah erfolgt.
Quellen
- Video der Aussage: Instagram-Reel ↩︎
- Wikipedia: Mohammed Abdul Ghani ↩︎
- ANF, 11.04.2026: 400 Geiseln freigelassen: Dritte Gruppe kehrt nach Rojava zurück ↩︎
- Der Rechtsanwaltskanzlei Meister und Partner liegen dazu Videoaufnahmen vor, die zum Schutz der Personen, die in Rojava/Syrien leben, vertraulich behandelt werden müssen. ↩︎
- Syrische Beobachtungsstelle für Menschenrechte (SOHR), 03.03.2026 ↩︎
- UN-Menschenrechtsrat, 12.03.2026 ↩︎
- Syrians for Truth and Justice, 16.04.2026 ↩︎
- Committee to Protect Journalists, 11.03.2026 ↩︎
- Committee to Protect Journalists, 10.01.2026 ↩︎
