Eva Maria Michelmann ist frei – Ahmet Polad muss jetzt freigelassen werden
Nach 152 Tagen Haft: Evas Freilassung ist ein Erfolg der Solidarität. Der UN-Menschenrechtsrat dokumentiert zugleich Folter, Incommunicado-Haft und Verschwindenlassen im neuen syrischen Sicherheitsapparat.
- Eva Maria Michelmann ist seit dem 19. Juni 2026 frei und zurück in Deutschland.
- Ahmet Polad wird seit seiner Verschleppung am 18./19. Januar weiterhin vom syrischen al-Scharaa-Regime festgehalten.
- Freilassung, unabhängige Aufklärung, Beweissicherung und Rechenschaft müssen jetzt folgen.
Als anwaltliche Vertreter von Eva Maria Michelmann, Mehmet Nizam Aslan – journalistisch bekannt als Ahmet Polad – und ihrer jeweiligen Familien teilen wir mit:
Am Morgen des 19. Juni 2026 konnte Eva Maria Michelmann das Gefängnis in Damaskus verlassen. In Begleitung eines Vertreters der deutschen Botschaft flog sie nach Amman, wurde dort von Familienangehörigen und Freund:innen empfangen und reiste noch am selben Tag nach Berlin weiter.
Ihr geht es den Umständen entsprechend gut. Diese vorsichtige Formulierung ist keine Entwarnung über die körperlichen und seelischen Folgen ihrer Haft.
Zu gegebener Zeit wird Eva selbst zu ihrer Entführung, den Haftbedingungen und ihrer völkerrechtswidrigen Inhaftierung durch die salafistisch-diktatorische syrische Übergangsregierung berichten.
Ihre Freilassung beendet den Fall nicht.
Solidarität wirkt – die politische Aufklärung bleibt aus
Evas Freilassung ist ein Erfolg der Solidarität. Familien, Freund:innen, Journalist:innen, Menschenrechts- und Berufsorganisationen, Parteien, Abgeordnete und internationale Solidaritätsinitiativen hielten den Fall über Monate öffentlich und zwangen die Verantwortlichen, die Haft einzugestehen und Eva schließlich freizulassen.
Obwohl nach Medienberichten bereits kurz nach der Inhaftierung ein Besuch Eva Maria Michelmanns durch Mitarbeiter des deutschen Auslandsgeheimdienstes BND stattgefunden haben soll, führte dies nicht zu ihrer Freilassung. Erst aufgrund der Recherchen von Journalist:innen, Freund:innen, Familienangehörigen, Rechtsanwaltskanzleien und Quellen aus Nord- und Ostsyrien/Rojava wurde erreicht, dass am 23. April 2026 eine Vertreterin der deutschen Botschaft Eva in einem Gefängnis in Damaskus besuchte. Eine regelmäßige konsularische Betreuung und freier Zugang wurden danach über mehr als fünf Wochen nicht ermöglicht.
Die Pressekonferenz vom 29. Mai 2026 und die internationale Berichterstattung erhöhten den öffentlichen Druck erheblich. Ab dem 2. Juni wurden weitere Besuche und Telefonate mit Angehörigen möglich. Nachdem die syrische Regierung zugesagt hatte, Eva freizulassen und ihr die freiwillige Ausreise nach Deutschland zu ermöglichen, wurde auf weitere öffentliche Erklärungen verzichtet, um diese Freilassung nicht zu gefährden.
Wir danken den Mitarbeiter:innen des Auswärtigen Amtes und der deutschen Botschaften in Damaskus und Beirut, die sich in der entscheidenden Phase nachhaltig für Evas Freilassung eingesetzt haben. Gleichzeitig bleibt die scharfe Kritik an der politischen Behandlung des Falls in vollem Umfang bestehen. Es drängt sich der Verdacht auf, dass Bundesregierung und Auswärtiges Amt von nachdrücklichen politischen Interventionen absahen, weil sie das diktatorische al-Scharaa-Regime nicht verärgern und politische, wirtschaftliche und abschiebungspolitische Interessen an guten Beziehungen zu Damaskus nicht gefährden wollten.
Zu prüfen ist, ob und gegebenenfalls welche deutschen Stellen sich durch aktives Handeln oder pflichtwidriges Unterlassen an der Verheimlichung oder Verdunkelung der Haft, an der Fortdauer der Incommunicado-Haftbedingungen oder an der Inkaufnahme einer akuten Gefahr für Leib und Leben von Eva und Ahmet mitschuldig gemacht haben. Offenzulegen ist insbesondere, welche Behörde zu welchem Zeitpunkt von Festnahme, Haftort, Folter- und Misshandlungshinweisen wusste, welche Schutzmaßnahmen möglich und geboten waren und weshalb sie unterblieben.
Solidarität wirkt. Dieser Druck darf jetzt nicht enden. Er muss sich auf Ahmet Polads Freiheit und den Schutz aller weiteren Verschleppten richten. Die internationalen, berufsverbandlichen und parlamentarischen Aufrufe dokumentieren die Breite dieser Solidarität.
Keine Anklage, keine Beweise, kein Gericht – die nachträgliche Erklärung verschleiert die Haft
Die am 20. Juni veröffentlichte Erklärung des syrischen Außenministeriums entlastet die Verantwortlichen nicht. Sie enthält keine konkret bezeichnete Handlung, keine Anklageschrift, kein Aktenzeichen, kein zuständiges Gericht und keinen überprüfbaren Beweis. Selbst der angeblich gemeinsam mit Eva festgenommene „hochrangige PKK-Angehörige“ wird nicht benannt. Es bleibt offen, wen die Erklärung damit meint.
Eva und Ahmet hielten sich legal, mit Genehmigung von DAANES und unter dem Schutz der YRA als Journalist:innen in Raqqa auf. Raqqa war 2017 in der Schlacht um Raqqa von den Syrisch-Demokratischen Kräften (SDF – kurdisch: QSD) aus den Händen des faschistischen „Islamischen Staates“ befreit worden und stand am 18. Januar 2026 nicht unter Kontrolle der syrischen Übergangsregierung. Eva und Ahmet dokumentierten dort die völkerrechtswidrigen Angriffe der Truppen und verbündeten islamistischen Milizen der salafistischen Übergangsregierung auf die demokratische Selbstverwaltung. Ihre journalistische Identität, Arbeitsnachweise, Kamera und Ausweise waren vorhanden; die Ausrüstung wurde bei der Festnahme beschlagnahmt.
Ungeheuerlich ist die Behauptung, konsularische Besuche und medizinische Untersuchungen seien großzügig ermöglicht worden. Bis zum 30. April 2026 hatte das syrische Regime sogar offiziell verneint, Kenntnis vom Aufenthaltsort Evas und Ahmets zu haben, obwohl am 23. April bereits ein Besuch erfolgt war. Auch der Besuch am 23. April erfolgte aufgrund massiven internationalen Drucks. Auch der nächste Besuch am 2. Juni wurde erst nach starken öffentlichen Protesten ermöglicht. Eine politisch ausgehandelte Ausreise „im Interesse der bilateralen Beziehungen“ macht die Haft nicht rechtmäßig – sie offenbart vielmehr, dass über Freiheit politisch verfügt wurde.
Die Freiheit eines Menschen ist kein diplomatisches Geschenk. Eine spätere Freilassung heilt weder Geheimhaft noch Isolation, Folterhaft oder die Verweigerung von Verteidigung und unabhängiger Kontrolle.
Ahmet Polad ist Journalist – und bleibt in Folterhaft
Ahmet Polad, mit bürgerlichem Namen Mehmet Nizam Aslan, ist kurdischer Journalist und türkischer Staatsbürger. Seit 2016 arbeitete er als Reporter, Autor, Moderator und Programmmacher für die Nachrichtenagentur ETHA und den Sender Özgür TV, veröffentlichte bei Kurdistana Azad und gehört der Yekîtiya Ragihandina Azad (YRA – Verband freier Medien in Nord und Ostsyrien) an. Seine Biografie und journalistischen Arbeitsnachweise sind öffentlich dokumentiert. [5] [6]
Kurz vor seiner Verschleppung sandte Ahmet aus dem eingeschlossenen Jugendzentrum in Raqqa seine letzte bekannte Sprachnachricht:
„Sie kesseln uns ein. Sie sind schon im unteren Stockwerk. Wir versuchen, Zeit zu gewinnen.“
(letzte bekannte Sprachnachricht Ahmet Polads aus Raqqa)
Jetzt macht die syrische Regierung Ahmet Polad nachträglich zum angeblichen „hochrangigen Mitglied der PKK“, ohne ihn überhaupt namentlich zu nennen und ohne einen einzigen Beleg vorzulegen. Tatsächlich ist Ahmet Polad Journalist. Seit seiner Verschleppung am 18./19. Januar 2026 wird er vom syrischen al-Scharaa-Regime in fortdauernder Incommunicado-Haft festgehalten. Bei ihm liegen Berichte über Folter, schwere Verletzungen und einen beängstigend schlechten Gesundheitszustand vor. Solange Familie, Anwält:innen, unabhängige Ärzt:innen und das Internationale Komitee vom Roten Kreuz keinen Zugang erhalten, kann eine akute Gefahr für Leib und Leben nicht ausgeschlossen werden.
Das Committee to Protect Journalists (CPJ) bezeichnete Ahmets Lage als fortdauerndes Verschwindenlassen und die fehlende Transparenz der syrischen Regierung als inakzeptabel. CPJ fordert die Klärung seines Rechtsstatus, Schutz sowie Zugang zu Familie und Rechtsbeistand. [5]
Nach Einschätzung der Familie und ihrer anwaltlichen Vertretung besteht aufgrund der engen Zusammenarbeit zwischen dem türkischen Erdoğan-Regime und der syrischen Übergangsregierung die Gefahr einer Auslieferung an die Türkei. Eine solche Auslieferung könnte mit weiterer Inhaftierung und Folter einhergehen und muss ausgeschlossen werden.
Wir fordern:
- die unverzügliche und bedingungslose Freilassung Ahmet Polads;
- die sofortige Offenlegung seines Haftorts, Gesundheitszustands und Rechtsstatus;
- freien Zugang für Familie, unabhängige Rechtsanwält:innen, Ärzt:innen und das IKRK;
- die verbindliche Zusicherung, dass Ahmet weder an die Türkei noch an einen anderen Drittstaat ausgeliefert oder überstellt wird;
- die Sicherung sämtlicher Haft-, Transport-, Verhör- und Behandlungsunterlagen.
Die Spur führt nicht in Kriegschaos, sondern in eine staatliche Haftkette
Eva und Ahmet wurden aus einem zivilen Zufluchtsort verschleppt. Sie berichteten am 18. Januar aus einem städtischen Jugendzentrum neben dem Bustan-Park in Raqqa, in dem zahlreiche Zivilist:innen Schutz gesucht hatten. Die Chronologie und die Tatort- und OSINT-Dokumentation sichern öffentliche Zielmarkierungen des Jugendzentrums, Milizenmobilisierung, Aufrufe an Innenministerium und Innere Sicherheit sowie die spätere Präsenz staatlicher Kräfte und Fahrzeuge am Gebäude.
Zeug:innen beschrieben die Absonderung Evas und Ahmets und ihre Wegbringung durch syrische Sicherheitskräfte. Spätere Aussagen freigelassener Gefangener führten in den Aleppiner Haftapparat und berichteten von Ahmets Verletzungen, Hunger, Isolation und Misshandlungen. Die Zeug:innen- und Haftspuren führen vom gemeinsamen Zugriff in Raqqa in den Aleppiner Sicherheits- und Haftapparat. Eva wurde später nach Damaskus verlegt. Ahmets gegenwärtiger Haftort ist weiterhin nicht unabhängig bestätigt.
Ein zentraler Ermittlungsansatz betrifft Oberst Mohammed Abdul Ghani. Zeugenaussagen bringen ihn mit dem Zugriffsort in Raqqa in Verbindung; zugleich leitete er die Innere Sicherheit von Aleppo. Die Abdul-Ghani- und Aleppo-Spur verbindet Tatort, zuständige Behörde, möglichen Befehlshaber und spätere Haftkette. Sie muss unabhängig untersucht werden.
Der UN-Bericht beschreibt das System hinter dem Fall
Die Unabhängige Internationale Untersuchungskommission zu Syrien hat dem Menschenrechtsrat im März 2026 ein vernichtendes Bild des neuen Sicherheitsapparats vorgelegt. Frühere HTS- und verbündete bewaffnete Fraktionen wurden weitgehend ohne individuelle Menschenrechtsprüfung in Armee und Innere Sicherheit übernommen; Mitgliedschaft und Berichtslinien blieben teilweise intakt. [1]
- willkürliche Festnahmen ohne Haftbefehl, ohne mitgeteilte Gründe, Richtervorführung oder Rechtsbeistand;
- Folter und Misshandlungen in 18 offiziellen und zwölf improvisierten Haftstätten, darunter in Aleppo;
- Elektroschocks, Schläge, Scheinhinrichtungen, sexualisierte Gewalt und erniedrigende Behandlung;
- Incommunicado-Haft von Tagen bis zu einem Jahr;
- staatlich geleugnete Gefangenschaft und Verschwindenlassen;
- erzwungene Unterschriften, gefilmte Entlastungserklärungen und Todesfälle in Gewahrsam.
ACCORD und das Rojava Information Center dokumentieren die Januar-Offensive, in deren Verlauf Eva und Ahmet verschleppt wurden, als Teil eines erheblichen Gewaltkomplexes. RIC erfasste mehr als 244 willkürliche Festnahmen und mindestens 47 summarische Exekutionen; ACCORD bündelt Quellen zu Tötungen, Folter, Verschwindenlassen und möglichen Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit. [2] [3]
Berichte über Elektroschocks und andere Foltermethoden betreffen das Haftsystem, in dem Eva, Ahmet und weitere Gefangene festgehalten wurden. Welche konkrete Handlung wem widerfuhr, ist Gegenstand der geschützten medizinischen, anwaltlichen und strafrechtlichen Aufarbeitung. Diese notwendige Präzision darf nicht zur Verharmlosung des dokumentierten Foltersystems führen. [1] [9]
Evas Freilassung ist kein Entlastungsbeweis für das Regime. Sie ist eine unter hohem internationalen Druck erreichte Ausnahme in einem fortbestehenden System von Verschleppung, Folter und staatlicher Straflosigkeit. Die Hintergrunddokumentation bündelt die belastbaren Quellen.
Rechtlich geht es um Freiheitsentziehung, Verschwindenlassen, Folter und mögliche Verbrechen gegen die Menschlichkeit
Zu prüfen sind insbesondere willkürliche Freiheitsentziehung, Verschwindenlassen, Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung, Verletzungen der Presse- und Informationsfreiheit, Verweigerung von Verteidigung und gerichtlicher Kontrolle, Verletzung konsularischer Rechte sowie Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht. Soweit diese Taten Teil eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen eine Zivilbevölkerung sind, ist ihre Einordnung als Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu prüfen.
Unverzüglich zu sichern sind Einsatz- und Funkprotokolle vom 18./19. Januar, Fahrzeug- und Transportlisten, Haft- und Aufnahmebücher aus Raqqa, Aleppo und Damaskus, Verhör- und Videoaufzeichnungen, medizinische Unterlagen, Verlegungsbefehle sowie die Kommunikation zwischen Innerer Sicherheit, Innen-, Außen- und Informationsministerium und Regierungsspitze.
Auch das Verhalten deutscher staatlicher Stellen und Dienste wird anwaltlich und strafrechtlich geprüft. Zu untersuchen ist, ob und gegebenenfalls welche Stellen sich durch Beihilfe, pflichtwidriges Unterlassen oder andere Beiträge an der Verheimlichung und Verdunkelung der Haft, an ihrer Fortdauer unter Incommunicado-Bedingungen oder an der Inkaufnahme einer konkreten Gefahr für Leib und Leben mitschuldig gemacht haben. Eine politische Selbstentlastung kommt vor Abschluss dieser Prüfung nicht in Betracht.
Keine Normalisierung und keine Abschiebungen über dieses Folter- und Verschleppungssystem hinweg
Während die Vereinten Nationen Folter, Incommunicado-Haft und Verschwindenlassen dokumentieren, wird das diktatorische, islamistisch verbrämte und aus HTS-/al-Qaida-Strukturen hervorgegangene al-Scharaa-Regime diplomatisch, wirtschaftlich und sicherheitspolitisch aufgewertet. Die Dokumentation der Normalisierung trotz Verschleppung zeigt, wie politische Anerkennung, Sanktionslockerungen, Investitionen, Wiederaufbau- und Finanzbeziehungen parallel zu fortdauernder Repression vorangetrieben werden.
Wer einen solchen Folter- und Verschleppungsapparat aufwertet, schafft keine Stabilität. Er vergrößert den Handlungsspielraum eines Apparats, der Menschen der Außenwelt entzieht und Kritik nachträglich als Sicherheitsgefahr umdeutet.
Der Fall ist ein konkreter Gegenbeweis gegen die Annahme, Syrien sei unter den gegenwärtigen Bedingungen ein sicherer Abschiebungsstaat. Ein Staat, dessen Sicherheitsorgane Menschen verschwinden lassen, unabhängigen Rechtsschutz verweigern und in dessen Haftstätten Folter dokumentiert ist, bietet keine belastbare Garantie für menschenrechtskonforme Rückkehr.
Wir fordern:
- Freiheit für Ahmet Polad und alle willkürlich Festgehaltenen;
- Offenlegung aller Haftorte und Gefangenenregister;
- unabhängiger Zugang zu sämtlichen Haftstätten;
- Schutz von Journalist:innen, Menschenrechtsverteidiger:innen und Minderheiten;
- unabhängige Untersuchung von Folter und Verschwindenlassen;
- Suspendierung konkret verdächtiger Amtsträger und strafrechtliche Verfolgung;
- menschenrechtliche Konditionierung politischer, wirtschaftlicher, finanzieller und sicherheitspolitischer Kooperation.
Stimmen der Familien
„Ich bin unfassbar erleichtert, dass meine Schwester nun frei ist. Das war nur durch die gewaltige Solidarität mit Eva und Ahmet und mit unseren beiden Familien möglich. Nun wird es höchste Zeit, dass auch Ahmet freikommt.“
Dr. Antonius Michelmann, Bruder von Eva Maria Michelmann
„Ich hoffe sehr, dass auch die Familien der anderen Verschleppten bald keine schlaflosen Nächte mehr haben müssen. Jetzt, da ich meine Tochter wiederhabe, wünsche ich mir nichts mehr, als dass auch Ahmet und die anderen Verschleppten freikommen.“
Rotraut Hake-Michelmann, Mutter von Eva Maria Michelmann
„Wir haben uns sehr über Evas Freilassung gefreut. Wir hoffen, dass auch Ahmet und die anderen Gefangenen ihre Freiheit wiedererlangen.“
Kudret und Adil Aslan, Eltern von Mehmet Nizam Aslan, journalistisch bekannt als Ahmet Polad
Weitere Stimmen
„Das Komitee zum Schutz der Journalist:innen (CPJ) ist erleichtert, dass die deutsche Journalistin Eva Maria Michelmann aus der Haft in Syrien freigelassen wurde und sicher nach Deutschland zurückgekehrt ist. Die Verantwortlichen in Syrien müssen sofort ihren Kollegen, den kurdisch-türkischen Journalisten Ahmet Polad freilassen, der am 18. Januar zusammen mit Michelmann verhaftet wurde.
Committee to Protect Journalists (CPJ)
„Wir, Yekîtiya Ragihandina Azad (YRA) begrüßen herzlich und voller Freude die Freilassung unserer Kollegin Eva Maria Michelmann und hoffen auf die baldmöglichste Freilassung unseres Kollegen Ahmet Polad (Mehmet Nizam Aslan).“
Idrîs Henan, Ko-Vorsitzender des Verbands freier Medien in Nord und Ostsyrien (YRA)
Eva ist frei. Ahmet ist es nicht.
Die Spur ist sichtbar. Die Institutionen sind bekannt. Die Verantwortlichen dürfen nicht im Schutz politischer Normalisierung verschwinden.
Freiheit für Ahmet Polad.
Quellen für Redaktionen
Die Auswahl priorisiert autoritative UN-Feststellungen, unabhängige Länder- und Konfliktrecherche, belastbare fallbezogene Agentur- und Berufsverbandsquellen sowie die Primärdokumentation der Familien und der anwaltlichen Vertretung. Alle Titel sind klickbare Links:
- UN-Untersuchungskommission zu Syrien, Bericht A/HRC/61/62, 12. März 2026 – Autoritativ zu willkürlicher Haft, Folter, Elektroschocks, Incommunicado-Haft, Verschwindenlassen und Todesfällen in Gewahrsam.
- ACCORD, Anfragebeantwortung zur Januar-Offensive, 3. April 2026 – Deutschsprachige Länderrecherche zu Aleppo, Kobane und Raqqa sowie zu möglichen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
- Rojava Information Center, The Assault on North & East Syria, Mai 2026 – Dokumentiert über 244 willkürliche Festnahmen, mindestens 47 summarische Exekutionen, Folter und geschlechtsspezifische Gewalt.
- Syrians for Truth and Justice, Eingabe an den UN-Sonderberichterstatter über Folter, 7. April 2026 – Dokumentiert fortbestehende Folter und Misshandlung sowie fehlende wirksame Gegenmaßnahmen.
- Committee to Protect Journalists, CPJ demands transparency, 27. April 2026 – Bezeichnet Ahmets Lage als fortdauerndes Verschwindenlassen und fordert Rechtsklarheit, Sicherheit und Zugang.
- International Federation of Journalists, Syria: German and Turkish journalists missing in Raqqa, 13. März 2026 – Internationale Berufsverbandsquelle zu Identität, Aufenthaltsort und Schutz beider Journalist:innen.
- Deutscher Journalisten-Verband, Voller Einsatz vom Auswärtigen Amt gefordert, 22. April 2026 – Zentrale deutsche Berufsverbandsposition gegen Haft ohne Anklage.
- Associated Press, Syrian government confirms detention of missing German journalist, 30. April 2026 – Unabhängige Agenturquelle zur Haftbestätigung und zum Fehlen konkret benannter Anklagen.
- WDR, In Syrien festgehaltene Eva Maria Michelmann ist frei, 19. Juni 2026 – Aktuelle deutsche Quelle zu Freilassung, Haft- und Folterhinweisen sowie öffentlichem Druck.
- Freiheit für Eva & Ahmet – Informationsseite der Familien und der anwaltlichen Vertretung – Bündelt Biografien, Chronologie, Tatort-OSINT, Haftspuren, Abdul-Ghani-Spur, Presseberichte und Solidaritätserklärungen.
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