Aktuelle Mitteilungen

Diese Seite dokumentiert die offiziellen Mitteilungen der Familien der verschleppten Journalist:innen Eva Maria Michelmann und Ahmet Polad sowie ihrer anwaltlichen Vertretung. Außerdem: Öffentliche Aufrufe, Hintergrund-Informationen, Kurz-Biografien und eine Chronologie der Verschleppung.

  • 95 Tage Incommunicado-Haft = 95 Tage Folter

    Sofortige Freilassung von Eva Maria Michelmann und Ahmet Polad dringend geboten!

    Pressemitteilung als PDF herunterladen (Deutsch)

    Am 23.04.2026 wurde Rechtsanwalt Roland Meister durch das Auswärtige Amt offiziell bestätigt, dass Eva Maria Michelmann seitens der syrischen Übergangsregierung in einem Gefängnis in Damaskus inhaftiert ist. Es wurde weiter mitgeteilt, dass Vertreter der deutschen Botschaft Eva Maria Michelmann in Damaskus im Gefängnis besucht haben. Sie konnten jedoch nicht allein mit ihr sprechen, sondern nur in Gegenwart von Angehörigen der syrischen Sicherheitskräfte. Seitens des Auswärtigen Amtes wurde den Familienangehörigen ausdrücklich versichert, dass eine intensive konsularische Betreuung erfolgen wird.

    Damit steht fest, dass die syrische Übergangsregierung 95 Tage lang die Inhaftierung geleugnet und in einem ungeheuerlichen Ausmaß gegen internationale Menschenrechtsvorschriften verstoßen hat. Diese, wie der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR), sind von Syrien ratifiziert worden. Nach dem Sturz von Assad Ende 2024 hat die Übergangsregierung unter Präsident Ahmed al-Scharaa am 13.03.2025 eine Übergangsverfassung eingeführt, die nach dem Wortlaut Rechte wie Meinungs- und Pressefreiheit enthält und eine unabhängige Justiz vorsieht. Sie beinhaltet auch Regeln, die vor willkürlicher Verhaftung schützen sollen.

    Die Realität in Syrien seit dem Machtantritt der al-Scharaa-Regierung sieht anders aus, was sich konkret auch in der Entführung und Inhaftierung von Eva Maria Michelmann und Ahmet Polad und der mehrmonatigen Leugnung ihrer Verhaftung zeigt.

    Die von uns erhobene Kritik des spurlosen Verschwindenlassens wurde durch den Botschaftsbesuch jetzt ausdrücklich bestätigt.

    Eva Maria Michelmann befand sich 95 Tage in Incommunicado-Haft — einer Haft ohne jeglichen Kontakt zur Außenwelt. Wer unter Incommunicado-Haft genommen wird, ist nicht nur isoliert, sondern den Sicherheitskräften völlig ausgeliefert und befindet sich in einem rechts- und demokratiefreien Raum. Nach den Maßstäben des UN-Anti-Folter-Übereinkommens (CAT), des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR) und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK, Art. 3) ist die Schwelle zur Folter überschritten, wenn eine Person vollständig isoliert wird, ohne Zugang zu Rechtsbeistand, Familienangehörigen oder medizinischer Versorgung und diese Situation länger andauert. Der UN-Sonderberichterstatter über Folter betonte wiederholt, dass selbst kurze Perioden von Isolations- oder Incommunicado-Haft (ab etwa 15 Tagen) schwere psychische und physische Schäden verursachen können und damit menschenrechtswidrig sind. Hier sind es jedoch nicht 15 Tage gewesen, sondern bislang 95 Tage! Bei Ahmet Polad wird selbst die Inhaftierung, trotz eindeutiger Beweise, weiter geleugnet!

    Nach 95 Tagen Incommunicado-Haft muss davon ausgegangen werden, dass die Gesundheit von Eva Maria Michelmann und Ahmet Polad schwer angeschlagen ist.

    Da beide bislang nicht im Rahmen des Abkommens zwischen der syrischen Übergangsregierung (STG) und der Demokratischen Selbstverwaltung Nord- und Ostsyrien (DAANES) Teil des Gefangenenaustauschs waren, muss davon ausgegangen werden, dass gegen sie wegen ihrer journalistischen Tätigkeit ein Strafverfahren seitens der syrischen Regierung eingeleitet wurde.

    Beide waren jedoch legal als Journalisten im seitens der DAANES (Demokratische Selbstverwaltung Nord- und Ostsyrien) kontrollierten Gebiet in Nord- und Ostsyrien — besser als Rojava bekannt – tätig. Sie waren nicht nur im Besitz von Journalistenausweisen, sondern standen unter dem Schutz der DAANES und der „Free Press Union/Yekîtiya Ragihandina Azad-YRA“, der Vereinigung der Journalistinnen und Journalisten von Rojava.

    Es wird mit aller Entschiedenheit jeglichen Versuchen der syrischen Übergangsregierung (STG) entgegengetreten, Eva Maria Michelmann und Ahmet Polad etwa nach Vorschriften des syrischen Strafgesetzbuchs („Qanun al-‚Uqubat“) und dort enthaltenen Vorschriften der Spionage, des Terrorismus oder der Gefährdung der Staatssicherheit zu kriminalisieren.

    Ihre journalistische Tätigkeit ist durch eindeutige internationale Menschenrechte, die speziell auch zum Schutz von Journalisten dienen, geschützt. So insbesondere der Meinungs- und Pressefreiheit als Kernrecht, das in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR, Art. 19) enthalten ist und das Recht, Informationen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten sowie die journalistische Arbeit (Recherche, Veröffentlichung) schützt. Es verbietet ausdrücklich willkürliche Festnahme (Art. 9) und Folter (Art. 7). Ein Staat darf Journalisten nicht wegen ihrer Arbeit bestrafen! Die Entführung/Incommunicado-Haft fand im Zusammenhang mit den militärischen Auseinandersetzungen statt, die im Januar 2026 in Raqqa stattfanden. Die journalistische Tätigkeit stand so auch unter dem Schutz der Genfer Konvention!

    Der gesamte Vorgang wird auch der Unabhängigen Internationalen Untersuchungskommission zu Syrien – englisch: Independent International Commission of Inquiry on the Syrian Arab Republic — ein Gremium der Vereinten Nationen, das vom Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen eingerichtet wurde, unterbreitet werden. Die Kommission untersucht und dokumentiert Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen im Zusammenhang mit dem Konflikt in Syrien.

    Jegliche Folter ist unverzüglich zu beenden!

    Die Verantwortlichen für die Entführung und Inhaftierung der Journalistin Eva Maria Michelmann und des Journalisten Ahmet Polad sind zur Rechenschaft zu ziehen!

    Eva Maria Michelmann und Ahmet Polad sind sofort freizulassen!

    Statement des Bruders Dr. Antonius Michelmann

    Dr. Antonius Michelmann, Bruder der verschleppten Journalistin Eva-Maria Michelmann, 23.04.2026:

    Soeben haben wir vom Auswärtigen Amt erfahren, dass meine Schwester Eva-Maria lebt. Sie wurde in die Haftanstalt nach Damaskus verlegt und dort durch die deutsche Botschaft in Begleitung von syrischem Sicherheitspersonal besucht. Das Auswärtige Amt wird diese Tatsache bestätigen und sichert uns eine intensive Betreuung zu.

    Seit 95 Tagen befindet sich meine Schwester in Isolationshaft. Das ist Tatsache und Folter. Es muss davon ausgegangen werden, dass ihr Gesundheitszustand stark angeschlagen ist. Wir fordern den sofortigen Zugang von unabhängigem, medizinischem Personal, von Anwälten und Familienangehörigen. Wir fordern von der syrischen Regierung ihre umgehende Freilassung!

    Wir sind unfassbar erleichtert, dass wir nun endlich absolute Gewissheit haben. Wir fühlen umso mehr Wut und Empörung, wie es sein kann, dass die deutsche Regierung mit so einem Regime zusammenarbeitet, das eine deutsche Journalistin verschleppt und unter Missachtung aller völkerrechtlichen Verpflichtungen und Menschenrechte und in der Öffentlichkeit diese Tatsachen leugnet. Wir fühlen umso mehr mit den Familien und Angehörigen der übrigen Verschleppten. Wir erwarten, dass die deutsche Regierung all ihr politisches Gewicht in die Waagschale wirft, um die Freilassung von Eva, Ahmet und aller Verschleppten zu erwirken.

  • Die Journalistin Eva Maria Michelmann und ihr Kollege Ahmet Polad befinden sich im Gefängnis von Aleppo/Syrien in Isolationshaft!

    Seit mehr als 3 Monaten war ihr Aufenthaltsort unbekannt. Jetzt wurde bekannt, dass sie im Gefängnis von Aleppo in Incommunicado-Haft sind.

    Zur Erinnerung: Sie wurden zuletzt am 18.01.2026 in Raqqa/Syrien gesehen, wo sie vor marodierenden arabischen Stammesmilizen und aktiv gewordenen IS-Zellen Schutz in einem Jugendzentrum der ‚Demokratischen Selbstverwaltung Nord- und Ostsyrien‘ (DAANES, auch als Rojava bekannt) suchten. Zeitgleich rückten Sicherheitskräfte und Einheiten der Armee der ‚Syrischen Übergangsregierung‘ (Syrian transitional government, STG) von Interimspräsidenten Ahmed al-Scharaa (islamistischer Kampfname: Abu Muhammad al-Dscholani) vor. Am 18.01.2026 übernahmen diese die Kontrolle der Stadt Raqqa von DAANES und deren militärischen Arm ‚Syrisch-Demokratische Kräfte‘ (SDF).

    Aufgrund des Zusammenbruchs der Kommunikation und andauernder Kämpfe fehlte zunächst jede Spur von ihnen, bis am 28.02.2026 bekannt wurde, dass sie in der Nacht vom 18.01./19.01.2026 von Kräften der STG verhaftet und weggebracht wurden. Familienangehörige beauftragten uns mit der anwaltschaftlichen Vertretung, wozu Kontakt zum Auswärtigen Amt und weiteren Stellen aufgenommen wurde. People’s Bridge, die Initiative „Where are Eva and Ahmet“ sowie weitere Freund:innen der beiden Journalisten entwickelten eine intensive Solidaritätsarbeit.

    Die 36-jährige Kölnerin Eva Maria Michelmann berichtete als freie Journalistin seit 2022 aus Rojava und veröffentlichte Artikel u.a. in der türkischsprachigen Nachrichtenagentur „Etkin Haber Ajansı“ (ETHA). Ahmet Polad ist das Pseudonym des aus der Türkei stammenden kurdischen Journalisten Mehmet Nizam Aslan, der unter seinem Pseudonym u.a. für den Fernsehsender Özgür TV tätig war.

    Am 06.04.2026 wurde Kontakt zum Augenzeugen Casim Mihemmed hergestellt. Dieser berichtete, dass er sich in einem Jugendzentrum im Stadtteil Seyf El Dewlî aufhielt, als Eva Maria Michelmann und Ahmet Polad ins Gebäude kamen.1 Als dieses von Kräften der syrischen Übergangsregierung angegriffen wurde, sei in Verhandlungen erreicht worden, dass er und andere sich zum 5 km entfernten Al-Aqtan-Gefängnis begeben konnten, das damals noch unter Kontrolle der SDF war. Auf Veranlassung des vor Ort anwesenden ranghohen Vertreters der syrischen Übergangsregierung Oberst Mohammed Abdul Ghani2, Direktors für Innere Sicherheit der Region Aleppo, seien Eva Maria Michelmann und Ahmet Polad abgesondert und in einem Militärfahrzeug weggebracht worden. Seine Aussage wurde durch weitere Fakten bestätigt, die ebenfalls an das Auswärtige Amt gingen.

    Am 30. Januar 2026 wurde ein umfassendes Waffenstillstandsabkommen zwischen DAANES/SDF und der STG geschlossen, welches auch einen Gefangenenaustausch beinhaltet, der inzwischen dreimal stattfand.3

    Beim dritten Gefangenenaustausch am 11.04. freigelassene SDF-Angehörige bestätigten jetzt4, dass sie in Aleppo in Haft waren. Sie teilten mit, dass Eva Maria Michelmann und Ahmet Polad (Mehmet Nizam Aslan) dort inhaftiert sind.

    Ein freigelassener SDF-Kämpfer, der in der gleichen Zelle wie Ahmet Polad war, beschreibt in einem unserer Kanzlei übergebenen Video, dass er am 17. Januar 2026 in Deir Hafir von Einheiten der STG gefangen genommen und anschließend nach Aleppo ins Gefängnis gebracht wurde. Dort sei er zusammen mit Hunderten anderen Gefangenen festgehalten worden.

    Er bestätigt ausdrücklich, dass er Ahmet Polad bereits vor seiner Festnahme als kurdischen Journalisten kannte. Dieser sei lange in Einzelhaft gewesen und etwa eine Woche vor dem letzten Gefangenenaustausch vom 11. April in seine Abteilung verlegt worden. Sie haben so einige Tage zusammen verbracht. Ahmet Polad (Mehmet Nizam Aslan) sei durch syrische Regierungskräfte an der Hand und dem Bauch verletzt und deshalb in einem Krankenhaus behandelt worden. Er befinde sich derzeit aber in einem guten Gesundheitszustand. Er gibt weiter an, dass er selbst Eva Maria Michelmann nicht im Gefängnis gesehen habe, aber durch andere Gefangene berichtet worden ist, dass die deutsche Journalistin Eva Maria Michelmann in der politischen Abteilung für weibliche Gefangene inhaftiert sei. Er berichtet weiter, dass weibliche Gefangene, kurz vor ihrer Freilassung im Rahmen des Gefangenenaustauschs, berichtet haben, dass sich noch 40 Frauen in Haft befänden und eine von ihnen die „deutsche Journalistin“ sei. Bei dieser kann es sich nur um Eva Maria Michelmann handeln, da nicht bekannt ist, dass eine andere Journalistin aus Deutschland in Syrien inhaftiert ist. Der Zeuge beschreibt in der Videoaufnahme auch Misshandlungen und den Hunger, denen sie im Gefängnis ausgesetzt waren. Er berichtet weiter, dass Gefangene attackiert, beschimpft und durch Misshandlungen verletzt wurden. Über die Zeugenaussagen wurde auch das Auswärtige Amt sofort informiert und um Tätigwerden gebeten.

    Die Zeugenaussage ist schlüssig. So auch durch die Anwesenheit von Mohammed Abdul Ghani am 18.01. in Raqqa, der die Überführung von Raqqa und anschließende Inhaftierung von Eva Maria Michelmann und Ahmet Polad in Aleppo veranlasste. Seit der Reform des syrischen Innenministeriums vom Mai 2025 sind Polizei, der Bereich Öffentliche Sicherheit und die nachgeordnete Gefängniskette in den Gouvernements unter einem einheitlichen Kommando der „Inneren Sicherheit“ zusammengeführt. Im Gouvernement Aleppo steht dieser gebündelte Sicherheits- und Haftapparat unter Leitung des Direktors der Abteilung für öffentliche/innere Sicherheit Oberst Mohammad Abdul Ghani. Dieser ist damit nicht nur mit der Separierung von Eva Maria Michelmann und Ahmet Polad in Raqqa verbunden, sondern auch mit genau dem Aleppo-Sicherheitsapparat, in dessen Haftkette die beiden wieder auftauchen. Unabhängige Zeugenspuren belasteten seine Einheiten bereits wegen der Wegbringung der beiden aus Raqqa und gaben an, dass Abdul Ghani selbst am Ort des Zugriffs präsent war. Der Zugriff von Kräften der „Inneren Sicherheit“ auf das DAANES-Jugendzentrum in der Nacht vom 18. auf den 19. Januar 2026 ist darüber hinaus mehrfach öffentlich dokumentiert.

    Auch Berichte der ‚Syrischen Beobachtungsstelle für Menschenrechte‘ (SOHR)5 bestätigen, dass mit den SDF und Rojava verbundene Menschen im Gefängnis von Aleppo inhaftiert wurden. Erhebliche Menschenrechtsverletzungen seitens der STG wurden auch in einem Bericht der Untersuchungskommission zur Lage in Syrien des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte vom März 2026 nachgewiesen. Dieser dokumentiert mindestens 24 Fälle staatlicher Isolationshaft. In acht Fällen bestritten staatliche Kräfte sogar, die Betroffenen überhaupt festzuhalten, obwohl sie zuletzt in staatlicher Hand gesehen worden waren. Die Kommission bewertet das als enforced disappearance, als spurloses Verschwindenlassen von Menschen.6

    Für den Zeitraum Januar 2026 mit Bezug zu Rojava und Aleppo wird dies noch konkreter in einem Bericht von „Syrians for Truth and Justice“ dargestellt, der willkürliche Festnahmen, temporäre Inhaftierung an unbekannten Orten und Misshandlungen beschreibt.7 Auch bezüglich Eva Maria Michelmann und Ahmet Polad verneint die STG bislang, diese inhaftiert zu haben. Das „Komitee zum Schutz von Journalist:innen“ (CPJ/Committee to Protect Journalists), welches über Eva Maria Michelmann und Ahmet Polad berichtete8, geht davon aus, dass Journalist:innen, die seitens der STG als ‚problematisch‘ und ‚regierungskritisch‘ wahrgenommen werden, besonders gefährdet sind. Es dokumentierte am 10. Januar 20269 die Festnahme von Rudaw-Journalisten in Aleppo, die fälschlicherweise beschuldigt wurden, „Terrorismus“ zu betreiben und „die Wahrheit zu verdrehen.“

    Die Zeugenaussagen, die Analysen von Menschenrechtsorganisationen, die öffentliche Berichterstattung und eigenen Recherchen ergeben ein einheitliches und eindeutiges Bild, sodass zusammenfassend zweifelsfrei festgestellt werden muss:

    Eva Maria Michelmann und Ahmet Polad wurden in Ausübung ihrer journalistischen Tätigkeit auf Anordnung des Direktors für innere Sicherheit, Oberst Mohammad Abdul Ghani, durch Sicherheitskräfte der syrischen Übergangsregierung entführt und werden unter eindeutigem Verstoß gegen internationale Menschenrechtsgesetze seit mehr als 3 Monaten in Incommunicado-Haft (völlige Isolation nach Verhaftung) gehalten.

    Wir fordern die syrische Übergangsregierung auf, Eva Maria Michelmann und Ahmet Polad (Mehmet Nizam Aslan), sowie alle weiteren entführten Menschen freizulassen!

    Den Familienangehörigen, Rechtsanwält:innen, Vertreter:innen des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK), von Menschenrechtsorganisationen und der deutschen Auslandsvertretung muss ein sofortiges Besuchsrecht gewährt werden!

    Die Bundesregierung und das Auswärtige Amt sind gefordert, nunmehr mit Nachdruck und Entschiedenheit die Freilassung zu erwirken!

    Nach Artikel 36 des „Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen“ (WÜK) hat Eva Maria Michelmann das Recht auf Besuch durch eine/n Vertreter:in der deutschen Botschaft. Wir gehen davon aus, dass ein solcher Besuch zeitnah erfolgt.

    Quellen

    1. Video der Aussage: Instagram-Reel ↩︎
    2. Wikipedia: Mohammed Abdul Ghani ↩︎
    3. ANF, 11.04.2026: 400 Geiseln freigelassen: Dritte Gruppe kehrt nach Rojava zurück ↩︎
    4. Der Rechtsanwaltskanzlei Meister und Partner liegen dazu Videoaufnahmen vor, die zum Schutz der Personen, die in Rojava/Syrien leben, vertraulich behandelt werden müssen. ↩︎
    5. Syrische Beobachtungsstelle für Menschenrechte (SOHR), 03.03.2026 ↩︎
    6. UN-Menschenrechtsrat, 12.03.2026 ↩︎
    7. Syrians for Truth and Justice, 16.04.2026 ↩︎
    8. Committee to Protect Journalists, 11.03.2026 ↩︎
    9. Committee to Protect Journalists, 10.01.2026 ↩︎